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Anwohner ziehen vor Bundesgericht

Anfang September hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen die Erneuerung der Signalbahn in St. Moritz abgewiesen. Doch die Freude bei der Bauherrin Engadin St. Moritz Mountains AG währte nur kurz.

Südostschweiz
16.10.20 - 12:01 Uhr
Tourismus

Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wäre ein Baubeginn zur Erneuerung der Signalbahn in St. Moritz im Frühling möglich gewesen, wie die Engadin St. Moritz Mountains AG in einer Mitteilung schreibt. Das Gericht hatte am 2. September der Vorinstanz, dem Bundesamt für Verkehr, Recht gegeben, wonach die Voraussetzungen für die Erneuerung der Signalbahn zum Corviglia-Skigebiet in St. Moritz erfüllt seien.

Einige Anwohnerinnen und Anwohner haben nun aber erneut von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht: Sie ziehen das Urteil vors Bundesgericht in Lausanne. Sie monieren unter anderem die Linienführung der Bahn, die dafür nötigen Baumrodungen und eine teilweise Enteignung. Ausserdem wurde der Umweltverträglichkeitsbericht als ungenügend kritisiert und der Ersatz der Luftseilbahn durch Zehnerkabinen.

Die Engadin St. Moritz Mountains AG rechnet nun mit einer weiteren Bauverzögerung. «Baubeginn wäre demnach im April 2022, früheste Inbetriebnahme im Dezember 2023», heisst es in der Mitteilung. Die Signal-Pendelbahn müsse dringend ersetzt werden, um den heutigen Bedürfnissen der Gäste zu genügen. Man bedauere, dass einige wenige Anwohnerinnen und Anwohner das Bauvorhaben verzögern würden, obwohl sich die Bevölkerung bereits vor sechs Jahren an der Urne für einen Ersatz der Bahn ausgesprochen habe. (jas)

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