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Neujahrswoche wird von WEF-Aufbauarbeiten entlastet

Das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) sorgte im Januar dieses Jahres wiederum für viele Besucherinnen und Besucher, für volkswirt-schaftlich wertvolle Logiernächte und für ein Davos als gefragte internationale Gesprächsplattform. Davos ist aber auch an seine Kapazitätsgrenzen gestossen, verbunden mit Unmutsbekundungen seitens Bevölkerung und Tourismusträgern.

Davoser
Zeitung
04.04.23 - 16:26 Uhr
Wirtschaft
Mit dem Packen der Kisten muss nächstes Jahr länge gewartet werden.
Mit dem Packen der Kisten muss nächstes Jahr länge gewartet werden.
zVg

Diese Umstände veranlassten den Kleinen Landrat zum Handeln. Für das WEF-Jahrestreffen 2024 sind neue Restriktionen vorgesehen, welche besonders in der ersten Jahreswoche das Ortsbild erhalten und das Verkehrsaufkommen auf der Promenade beruhigen sollen.

Der Bau der temporären Projekte für das WEF-Jahrestreffen 2023 hatte bei den Gästen und in der Bevölkerung für viel Gesprächsstoff gesorgt. Besonders die Neujahrswoche, in welcher – aufgrund des früher als sonst angesetzten Datums des Jahrestreffens – heuer bereits Aufbauarbeiten getätigt wurden, sorgte für viele kritische Stimmen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch Aufbauarbeiten entlang der Promenade hatte zusammen mit der erhöhten Nutzung durch den Tourismus zeitweise zu einer Verkehrsüberbelastung im Ortszentrum geführt.

Handlungsbedarf erkannt

Die Politik hat den Handlungsbedarf erkannt und sich intensiv mit entsprechenden Optimierungsmassnahmen beschäftigt. So sollen temporäre Projekte künftig noch stärker reguliert werden als bisher. Neben Verschärfungen bei der Regulierung sind auch die Sensibilisierung der Eventfirmen sowie die Kontrolle inklusive wirkungsvolle Sanktionen wichtige Themen. Nur wenn sich alle Beteiligten pflichtbewusst an das Regelwerk halten und auch aus eigenem Antrieb in einem vertretbaren Rahmen handeln, kann erreicht werden, dass das WEF-Jahrestreffen in Davos Bestand hat und mit Bevölkerung und Tourismus ein positives Miteinander herrscht.

Festlegung der Veranstaltungstermine

Das WEF richtet die terminliche Festlegung des Jahrestreffens nach internationalen Veranstaltungen und Feiertagen aus. Das Treffen beginnt daher jeweils am dritten Montag des Jahres. Ab 2025 wird dieser Tag wieder weiter nach hinten rücken, und es wird zu keiner Überschneidung der Aufbauzeit mit der Neujahreswoche kommen. Im Jahr 2024 allerdings findet das Jahrestreffen demnach vom 15. bis 19. Januar statt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Winter musste für den Aufbau der temporären Projekte deshalb zeitnah eine Lösung ­gefunden werden, die den Tourismus­betrieb besser schützt und die Einschränkungen für die einheimische Bevölkerung während der Auf- und Abbauzeit in einem vertretbaren Rahmen hält.

Aufbauzeit in drei Phasen

Der Kleine Landrat hat sich bezüglich künftiger Aufbauarbeiten mit verschiedenen Szenarien befasst und sich betreffend das Jahrestreffen im kommenden Januar für eine Lösung entschieden, welche die Neujahrswoche von Aufbauarbeiten im öffentlichen Raum entlang der Promenade komplett entlastet.

Dazu wird im Sinne einer notwendigen Sofortlösung eine dreistufige Aufbauphase eingeführt. Temporärbauten dürfen unter strengen Voraussetzungen bereits vor der touristischen Hochsaison im Dezember gestellt werden (Phase 1, in der bis anhin auch schon die Fundamente erstellt wurden). Die Bauten müssen in sechs Tagen bis zur fertigen Aussenhülle inklusive Fassade erstellt werden kön- nen und dürfen bis zum Jahrestreffen weder beheizt, noch benutzt werden. Es wird eine dezente Aussengestaltung ohne «Branding» verlangt. Ausserdem darf durch den vorgezogenen Aufbau von Temporärbauten der gewohnte Betrieb von bestehender Infrastruktur (Restaurants, Cafés, Parkplätze) nicht gestört werden. Weder das Anbringen von Werbungen noch das Umnutzen von Ladenlokalitäten ist in dieser Etappe erlaubt.

In der Neujahrswoche (Phase 2) werden neu keine Aufbauarbeiten mit Benützung öffentlicher Flächen entlang der Promenade mehr erlaubt. Während dieser Phase bleiben Strasse und Trottoir der Promenade komplett baufrei. Dies begünstigt die Verkehrsberuhigung sowie ein ansprechendes Ortsbild während der Hochsaison. Einzig Bauarbeiten, welche ausschliesslich über Privatflächen ausgeführt werden können, sind ab Mittwoch, 3. Januar 2024, erlaubt. Arbeiten, welche öffentliche Flächen ausserhalb der Promenade benötigen, werden situativ erlaubt, sofern dadurch keine übermässigen Störungen des Tourismusbetriebs zu erwarten sind.

Die Benutzung des öffentlichen Raums wird stark eingeschränkt.
Die Benutzung des öffentlichen Raums wird stark eingeschränkt.
bg

In der Phase 3, während der zweiten Jahreswoche, werden schliesslich die regulären Aufbauarbeiten vonstatten gehen, wobei ein erhöhtes Augenmerk auf eine kontinuierliche und sichere Fussgängerführung rund um die Baustellen gelegt wird. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden alle notwendigen Informationen zur Konzeptanpassung per sofort auf den Webseiten der Gemeinde.

 

Erwartete Effekte und weitere Massnahmen

Die Gemeinde hat gleichzeitig mit der oben beschriebenen Entlastung der ersten Jahreswoche nicht nur die Aufbauzeit für die Mehrzahl der Projekte eingeschränkt, sondern auch das Bewilli- gungsverfahren in formeller Hinsicht verschärft. Wer am 30. September dieses Jahres noch keinen fixen Mieter/Endnutzer präsentieren kann, darf sein Projekt nicht umsetzen. Bisher durften Endkunden noch bis zum 31. Oktober wechseln. Von dieser zusätzlich verschärfenden Massnahme wird ein weiterer Rückgang an spekulativen Eingaben und kurzfristigen preistreiberischen Vermittlungen von Endkunden zwischen den Eventfirmen erwartet.

Mit den geplanten Massnahmen sind die geltenden gesetzlichen Grundlagen weitgehend ausgeschöpft. Für darüberhinausgehend eingrenzende Massnahmen wie beispielsweise die Einführung einer anzahlmässigen Beschränkung temporärer Projekte sind neue gesetzliche Grundlagen notwendig. Solche Möglichkeiten werden zurzeit intensiv geprüft. Da es sich um eine allfällige Anpassung im Baugesetz handelt, ist bis zur Inkraftsetzung allerdings mit einem entsprechenden demokratischen Prozess zu rechnen, der gegebenenfalls seine Wirkung erst ab dem Jahrestreffen 2025 entfalten wird.

Der Kleine Landrat ist überzeugt, mit den beschriebenen Sofortmassnahmen eine Lösung erarbeitet zu haben, die eine klare Verbesserung bringt und den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung trägt. Die Auf- und Abbauarbeiten werden seitens der Behörden weiterhin eng begleitet, kontrolliert und weitere Optimierungen und Verschärfungen sind in Planung, sodass das Jahrestreffen des WEF in Davos trotz des grossen Andrangs möglichst verträglich und nachhaltig für alle in Davos willkommen geheissen werden darf. (gmd)

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