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Prozess eines Süchtigen gegen Casino St. Gallen vertagt

Das Landesgericht Feldkirch hat am Mittwoch den Prozess eines Spielsüchtigen gegen das Casino St. Gallen nach wenigen Minuten vertagt. Der 38-jährige Vorarlberger verlangt 1,6 Millionen Euro Schadenersatz, weil das Casino ihn nicht vor seinem Hang zum Glücksspiel geschützt habe.

Südostschweiz
16.01.14 - 09:00 Uhr
News

St. Gallen. – Weil die Strafakten des wegen Betrugs verurteilten Klägers nicht vorlagen, vertagte das Gericht die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Der Prozess war 2013 bereits einmal verschoben worden, weil die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte nicht klar war. Das Oberlandesgericht Innsbruck bejahte die Zuständigkeit inzwischen («suedostschweiz.ch» berichtete).

In Österreich und Deutschland gesperrt

Der 38-jährige Vorarlberger, der in österreichischen und deutschen Casinos gesperrt war, hat eigenen Angaben zufolge dreieinhalb bis vier Millionen Euro im Spielcasino St. Gallen verspielt. Statt ihm den Zutritt zu verwehren, habe das Casino ihn eingeladen, ihm einen Privatparkplatz organisiert und ihn ausgenommen, so der Kläger.

Er habe als Spielsüchtiger wie in Trance gelebt und alles verloren. Heute habe er rund eine Million Euro Schulden, gab der 38-Jährige an. Rund 250 Mal pro Jahr sei er im Casino in St. Gallen zu Gast gewesen und habe hauptsächlich an Automaten gespielt – an bis zu fünf Geräten gleichzeitig.

Verwandte und Bekannte betrogen

Laut seinem Anwalt hätte das Casino seinen Mandanten vor dem Glücksspiel schützen müssen. Die Spielbank habe in Vorarlberg Werbung gemacht und den 38-Jährigen so nach St. Gallen gelockt.

Der Mann machte hohe Verluste und soll Verwandte und Bekannte um rund 800 000 Euro betrogen haben, um seine Sucht zu finanzieren. Dafür wurde er im Sommer wegen gewerbsmässig schweren Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Akten liegen derzeit wegen der Rechtsmittelverfolgung in Wien. Da diese Strafakten aber für den Zivilprozess in Feldkirch gebraucht werden, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. (sda)

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