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Glarner Regierung will Wölfe nach weniger Rissen schiessen dürfen

Der Glarner Regierungsrat äussert sich in der Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung. Wie den anderen Gebirgskantonen gehen ihm die Anpassungen zu wenig weit.

Südostschweiz
16.02.23 - 14:39 Uhr
Politik
Protest gegen Raubtier: Am Chäsmärt in Elm wird mit Plakaten Stimmung gegen den Wolf gemacht.
Protest gegen Raubtier: Am Chäsmärt in Elm wird mit Plakaten Stimmung gegen den Wolf gemacht.
Archivbild

Die Schweizer Bevölkerung hat im Herbst 2020 das neue Jagdgesetz an der Urne abgelehnt. Das Bundesparlament beauftragte daraufhin den Bundesrat mit einer Revision der Jagdverordnung, um Anpassungen vorzunehmen, welche die Koexistenz von Mensch, Grossraubtier und Nutztier sicherstellt, heisst es in einer Mitteilung des Glarner Regierungsrates.

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) bezeichnet die Revision als konstruktiven Vorschlag zur Lösung der anstehenden Probleme bis zur Ausarbeitung einer neuen gesetzlichen Grundlage.

Sie geht ihr aber zu wenig weit. Insbesondere bei der Regulierung eines schadenstiftenden Wolfsrudels seien die Verbesserungen ungenügend. Die Befürchtung ist, dass damit keine Linderung für den Alpsommer 2023 erreicht wird.

Nicht zwischen verletzten und schwer verletzten Tieren unterscheiden

Der Kanton Glarus schliesst sich der Stellungnahme der RKGK grundsätzlich an und ergänzt diese teilweise, heisst es in der Mitteilung des Kantons weiter.

Das Jahr 2022 habe gezeigt, dass eine Regulierung der Wolfspopulation dringlich sei, um die Koexistenz zwischen Grossraubtieren und der Landwirtschaft aufrechterhalten zu können. So soll nach Wolfsangriffen auf Rinder oder Pferde bei der Bewertung von Massnahmen nicht zwischen verletzten und schwer verletzten Tieren unterschieden werden.

Die Schwelle für Massnahmen bei Angriffen auf Schafe oder Ziegen soll von heute zehn auf neu fünf Tiere gesenkt werden. Der Glarner Regierungsrat hofft auf eine baldige Revision des Jagdgesetzes nach diesem Zwischenschritt der revidierten Jagdverordnung, schreibt er. (mitg)

Die Regierung sagt, sie tue alles

Im August 2022 reichte die SVP-Landratsfraktion das Postulat «Regierungsrat muss beschleunigte Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes einfordern» ein. Sie fordert darin, dass sich der Regierungsrat für eine beschleunigte Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes oder eine entsprechende Notverordnung einsetzt, welche den Kantonen eine eigenständige und umfassende Regulierung der Wolfspopulation erlaubt.In seiner Stellungnahme zum Postulat schreibt der Regierungsrat, er schöpfe bereits sämtliche Möglichkeiten aus, die in seinem Handlungsspielraum liegen. Das Bundesamt für Umwelt bewilligte auf Gesuch des Kantons hin die Regulierung des Kärpfrudels. Es durften zwei Jungwölfe geschossen werden. Auch nehme der Regierungsrat entsprechend Stellung zur Revision des Jagdgesetzes (siehe Artikel links). Damit habe der Regierungsrat sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft, weshalb er dem Landrat beantragt, das Postulat als erledigt abzuschreiben. (mitg)

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