×

Alles halb so schlimm

In der Ausgabe der DZ vom vergangenen Freitag gab es nicht weniger als drei Seiten «Amtliche» voller Bestimmungen zu Parkfeldern und Parkverboten. Aufgeschreckt durch die schiere Masse an Mitteilungen, fragte die DZ nach.

Barbara
Gassler
06.03.24 - 17:00 Uhr
Politik
Die Signalisation der Parkvorschriften muss auf gesetzlichen Stand gebracht werden.
Die Signalisation der Parkvorschriften muss auf gesetzlichen Stand gebracht werden.
bg

Wir erinnern uns: Im Januar vor vier Jahren wurden viele Parkverbotsschilder abmontiert. Über das ganze städtische Davos gelegte Zonen sollten sie ersetzen. Darauf aufmerksam gemacht wurde durch entsprechende Tafeln an den Ortseingängen. Soll dieses Regime nun wieder geändert werden, droht Davos eine neue Schilderflut? «Keineswegs», antwortet Landrat Jürg Zürcher, Vorsteher des Departements Gesellschaft, Gesundheit und Sicherheit. «Es werden keine neuen Schilder und auch keine neuen Parkfelder oder Parkverbote erlassen. Es geht lediglich darum, die Verfügungen auf den neusten Stand zu bringen.» Die Erfahrungen mit dem Zonen-Regime seien durchwegs gut, und daran solle auch nichts geändert werden. Erklärend schliesst Zürcher an: «Jeder öffentliche Parkplatz muss offiziell von der Verkehrssicherheit der Kantonspolizei verfügt sein. Im letzten Sommer ist aufgefallen, dass einige Parkplätze nicht ordnungsgemäss verfügt oder die Verfügungen nicht mehr aktuell sind. Mit einer generellen Überarbeitung der Verfügungen aller Parkplätze wollen wir diese wieder auf den aktuellen Stand bringen.» Den Verfahrensablauf beschreibt der Landrat so: «Dazu wird in der DZ zuerst eine öffentliche Bekanntmachung publiziert, auf welche die Bevölkerung mit einer Stellungnahme innerhalb 30 Tagen reagieren kann. So können allfällige Fragen oder Probleme direkt zwischen der Gemeinde und den Betroffenen gelöst werden. Nach diesen 30 Tagen erfolgt die Ausschreibung im Kantonalen Amtsblatt. Auf die Ausschreibung im Amtsblatt hat die Bevölkerung nochmals die Möglichkeit, einzusprechen. Dies erzeugt jedoch dann ein Verfahren am Verwaltungsgericht. Um jedoch möglichst solche Verfahren zu verhindern, wird zuerst in der DZ die Bekanntmachung publiziert.»

Eine neue Regelung gibt es im Zug dieser Bekanntmachung jedoch schon. Sie bezieht sich auf die Gebührenregelung und die Parkdauer: «In den neuen Verfügungen werden die Beträge der Parkgebühren sowie die maximale Parkdauer nicht mehr erwähnt sein. Diese werden nun für sämtliche öffentliche Parkplätze im Vollzugsreglement zum Parkplatzgesetz der Gemeinde geregelt sein. Anpassungen in Bezug auf Parkgebühren und Parkdauer werden somit dann einfacher umsetzbar sein.» Während der folgenden Wochen kann sich also jedermann zu Fragen bezüglich der Parkierungsregelungen äussern und diese beantwortet erhalten, ­bevor es aufwendig wird.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR