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Ersatzwahl gibt viel zu reden

Vergangene Woche wurde bekannt, dass Iris Hoffmann-Stiffler aus dem Kleinen Landrat (KL) zurücktritt. Mit einem dringlichen Postulat möchte die Davoser SVP die Modalitäten für die Ersatzwahl nun ändern.

Andri
Dürst
10.07.23 - 17:00 Uhr
Politik
Am 22. Oktober wird das Wahlbüro der Gemeinde wohl neben National- und Ständeratswahlzetteln auch Wahlzettel für die KL-Ersatzwahl zu bearbeiten haben.
Am 22. Oktober wird das Wahlbüro der Gemeinde wohl neben National- und Ständeratswahlzetteln auch Wahlzettel für die KL-Ersatzwahl zu bearbeiten haben.
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Im Rahmen der Landratssitzung vom Donnerstag reichte Erstunterzeichner Scott Rüesch (SVP) einen Vorstoss mit dem Titel «Dringliches Postulat: Anpassungen Ersatzwahlen 2023» ein. Denn für den frei werdenden Sitz im KL wurde als Termin für den ersten Wahlgang der 22. Oktober, also der nationale Wahltag, festgelegt (Amtsantritt am 15. November) sowie ein möglicher zweiter Wahlgang am 10. Dezember (Amtsantritt per 1. Januar 2024). Aus Sicht der SVP sind diese Termine unglücklich gewählt, wie sie im Papier schreibt: «Das bedeutet, dass die gewählte Person bereits drei Wochen nach der Wahl das Amt antreten muss, was aus unserer Sicht das Kandidatenfeld wesentlich schmälern wird und es extrem schwierig macht, Personen zur Wahl aufzustellen, welche an einen Arbeitsvertrag gebunden sind und die Kündigungsfristen von drei Monaten (bei führenden Positionen je nachdem sogar 6 Monate) einzuhalten haben. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Ersatzwahl früher anzusetzen und als Amtsbeginn den 1. Januar 2024 oder den Amtsantritt auf frühestens drei Monate nach der Wahl festzulegen. Damit wäre gewährleistet, dass das Kandidatenfeld bezüglich Quantität und Qualität nicht geschmälert wird.» Das Postulat wurde von acht Landratsmitgliedern mitunterzeichnet und soll auf deren Wunsch bis zur Landratssitzung im August beantwortet werden.

Unfaire Amtszeitbeschränkung?

Doch nicht nur die Wahltermine geben zu reden, auch die Regelung der Amtszeitbeschränkung ist vielen ein Dorn im Auge. So heisst es im Postulat: «Ebenfalls finden wir es unglücklich, dass bei der Ersatzwahl, welche nur für ein Jahr der Legislatur gilt, gleich eine ganze Amtsperiode angerechnet wird und folglich der Landrätin oder dem Landrat drei Jahre aufgrund der gesetzlichen Amtszeit­beschränkung ‹verloren› gehen. Dies schmälert ebenfalls das Kandidatenfeld und ist unserer Meinung nach in diesem Fall nicht verhältnismässig.»

Noch keine Neuigkeiten gibt es vonseiten des «Kandidatenkarussells» zu berichten. Der DZ waren bis Montagmittag noch keine Kandidaturen bekannt. Vergangene Woche war zu vernehmen, dass die SP und die Mitte auf eine Kandidatur verzichten, alle anderen Parteien würden sich noch Überlegungen machen. Bleibt es aber bei den geplanten Wahlterminen, ist in der Sache auch keine Eile geboten.

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