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Meine dritte Session als Grossrätin

In den vergangenen Jahren wurde beim Kantonshaushalt fast immer ein Defizit budgetiert, die Rechnung präsentierte sich am Schluss des Jahres aber häufig im Plus.

Klosterser
Zeitung
15.12.22 - 09:04 Uhr
Politik
Die Klosterser Grossrätin Christine Kocher.
Die Klosterser Grossrätin Christine Kocher.
ZVG

Dieses Jahr könnten diese Wolken aber tatsächlich schwarz bleiben, unter anderem weil die Nationalbank aufgrund der Defizite weniger ausschütten wird, der Finanzausgleich dem Kanton wohl weniger Geld bringen wird und sich die Weltwirtschaftslage unsicher präsentiert. Bezüglich der Wolkenfarbe waren sich nicht alle Parteien einig, einige sprachen sogar von hellblauen Wolken.

Die FDP-Fraktion empfahl, dass man auch in den nächsten Jahren eher konservativ rechnen solle. Mehrausgaben ohne gesicherte Mehrerträge müssen vermieden werden. Dies bedeutet nicht, dass die FDP-Fraktion das Geld beim Kanton horten möchte. Just aus unseren Reihen kommt ein Vorstoss, der Steuersenkungen für Familien und Fachkräfte fordert. Dieser Vorstoss würde direkt den Privatpersonen zugutekommen. Aufgrund von Zeitmangel wird der Vorstoss aber erst in der kommenden Februarsession 2023 behandelt.

Teilrevision familienergänzende Kinderbetreuung

Ziel dieser Revision war es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, die Chancengleichheit zu erhöhen und die Entwicklung von kleinen Kindern zu fördern. Bei der Eintretensdebatte war daher klar, dass alle Parteien der familienergänzenden Betreuung grundsätzlich positiv gegenüberstanden. Aber eben nur grundsätzlich, der Teufel liegt bekanntlich im Detail.

Das Eintreten war unter anderem aufgrund des in vielen Voten erwähnten Fachkräftemangels im Bündner Arbeitsmarkt unbestritten. Grosse Diskussionen gab es bei der Höhe der Unterstützungsbeiträge durch Kanton und Gemeinden an die Normkosten. Es wurde verschiedenste Male von der Botschaft abgewichen und hart um Entscheidungen gerungen. Folgende wichtige Anpassungen wurden beschlossen:

  • Je nach Einkommen beteiligen sich der Kanton und die Gemeinden mit 25 bis 95 Prozent an den Normkosten.
  • Der Kredit für die Finanzierung dieser Vergünstigung wird vom Grossen Rat im Budget festgelegt, dieser beträgt zwischen 60 und 80 Prozent der Normkosten.
  • Ein für mich wegweisender Entscheid war, dass jede Familie für so viele Tage wie notwendig die reduzierten Betreuungskosten erhält. Ein Teil der Mitte und die SVP forderten, die Anzahl Tage an Bedingungen zu knüpfen oder bewilligungspflichtig zu machen. Wir hätten so ein bürokratisches Monster geschaffen und noch dazu die Kantonsangestellten erneut bessergestellt als die Angestellten in der freien Wirtschaft. Es ist wichtig, die Konkurrenz zwischen dem Kanton und der Privatwirtschaft nicht weiter zu schüren. Der Kampf um Arbeitskräfte ist bereits in vollem Gange. Diese Anträge fanden aber glücklicherweise keine Mehrheit im Parlament.

Bis auf die SVP konnten alle Parteien hinter den beschlossenen Entscheiden stehen, sodass sich in der Schlussabstimmung glücklicherweise 82 Personen für das neue Gesetz aussprachen und nur 18 dagegen.

Auftrag Beschleunigung Ortsplanungsrevision

In dieser Session habe ich einen Auftrag betreffend Beschleunigung der Ortsplanung eingereicht.

Viele Gemeinden warten derzeit auf den Vorprüfungsbericht des Kantons. Die Verfahrensdauer beträgt häufig weit über zwei beziehungsweise sechs Monaten. Andere Gemeinden warten teilweise über ein Jahr auf die abschliessende Genehmigung durch die Regierung.

Diese langen Wartezeiten blockieren wichtige Entwicklungen und Veränderungen. Die Gemeinden können nicht mehr innert nützlicher Frist auf aktuelle Anforderungen reagieren. Die Standortqualität sinkt für Einheimische und Gäste, für Unternehmen und Private. Das kann sich Graubünden nicht leisten.

Die aktuelle Bearbeitungsdauer muss zwingend verkürzt werden. Die gesetzlichen Vorgaben (zwei beziehungsweise sechs Monate) und die Notwendigkeit, die Genehmigungen zügig zu bearbeiten, sind ernst zu nehmen und einzuhalten. Dazu sind Vereinfachungen und Straffungen der Verfahren, Fristen auch für interne Abläufe zu prüfen, ebenso wie eine zeitlich limitierte Aufstockung des Personals, Fristen für Eingaben oder die Teilumsetzung prioritärer Planungsmassnahmen. Dieser Auftrag wird im kommenden Jahr behandelt, ich bin gespannt.

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