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Kleiner Landrat bestimmt Investitionsrahmen

Für die Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf wird der Kleine Landrat finanzielle Mittel von maximal 70 Millionen Franken einsetzen. Mit diesem finanziellen Rahmen könne die Gemeindeexekutive sicherstellen, dass andere, für die Gemeinde bedeutende Investitionen nicht aus der Finanzplanung gestrichen werden müssen, heisst es in einer Mitteilung

Davoser
Zeitung
28.08.23 - 16:23 Uhr
Politik
Im Herbst dieses Jahres soll der Masterplan zur Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf vorliegen.
Im Herbst dieses Jahres soll der Masterplan zur Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf vorliegen.
zVg

In der am Freitag verbreiteten Medieninfo wird zudem erwähnt, dass eine mögliche Beteiligung des Bundes an den Investitionen zum Generationenprojekt derzeit geprüft werde. Nachfolgend wird die Mitteilung im Wortlaut wiedergegeben:

Die Gemeinde Davos hat in den vergangenen Monaten ihre Finanzplanung intensiv überarbeitet. Dabei wurde deutlich: Sofern sich Davos konkurrenzfähig entwickeln und die Infrastruktur à jour halten will, sind eine Reihe wichtiger Investitionen notwendig. Das Generationenprojekt ist dabei die grösste Einzel­investition. Sie bietet die grosse Chance, neue Erstwohnungen zu ermöglichen, das Davoser Eingangstor ins Ortszentrum attraktiv zu gestalten und die Mobilität deutlich besser zu organisieren. Gleichzeitig ist dem Kleinen Landrat wichtig, dass durch ein einzelnes Grossprojekt keine anderen wichtigen Investitionen sistiert oder sogar gestrichen werden müssen. Im Rahmen der Arbeiten am aktuellen Finanzplan 2024 – 2028 legte der Kleine Landrat fest, dass das Generationenprojekt einen Mittelabfluss von netto maximal 70 Millionen Franken auslösen darf. Im vergangenen Jahr wurden in der Finanzplanung netto 88 Millionen Franken eingesetzt. Neben den Investitionskosten soll die Gemeinde eine Garantie für die Finanzierung der vorgesehenen Einstellhalle abgeben. Diese Garantie verdrängt keine Investitionen, macht es aber dank der Bonität der Gemeinde möglich, die Kapitalkosten zu reduzieren, ohne dass bei der Gemeinde finanzielle Mittel abfliessen.

«Zwischen Notwendigem und Wünschbarem unterscheiden»

«Nach wie vor stehen damit genügend Mittel für ein sehr gutes Projekt zur Verfügung», ist der Davoser Landammann Philipp Wilhelm überzeugt. «Das Projekt hat für Davos eine grosse Bedeutung, aber auch dieses muss im Finanzplan Platz finden. Die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde verlangen eine Beschränkung auf 70 Millionen Franken und zwingen, wie bei anderen Projekten auch, in der weiteren Planung zwischen dem Notwendigen und dem Wünschbaren zu unterscheiden.»

Mögliche Beteiligung durch den Bund

Auch eine finanzielle Beteiligung Dritter am Projekt wird geprüft. Der Bund beteiligt sich im Rahmen seiner Agglomerationsprogramme an den Kosten von Verkehrsprojekten in den Städten und Agglomerationen. Das Davoser Generationenprojekt könnte sich für eine entsprechende Finanzierung gut eignen. Voraussetzung für Beiträge des Bundes ist, dass die Gemeinde die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen kann. Diese Planungsarbeiten laufen derzeit auf Hochtouren. Noch dieses Jahr soll entschieden werden, ob eine Davoser Bewerbung für das Agglomerationsprogramm der 5. Generation des Bundes sinnvoll ist.

Beste Variante eruieren

Der Finanzplan der Gemeinde wird durch den Grossen Landrat an seiner Sitzung vom 14. September behandelt. Das siegreiche Wettbewerbsprojekt vom Herbst 2022 zur Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf wird derzeit weiter optimiert. Für die Aufgabenstellungen zum Verkehr werden jeweils mehrere Varianten geprüft. Anhand eines Kriterienkatalogs werden die Varianten dann bewertet und die jeweils beste Lösung für jede Aufgabenstellung ausgewählt. Im Herbst dieses Jahres soll der Masterplan zur Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf vorliegen, und die Bevölkerung soll noch in diesem Jahr an einer öffentlichen Veranstaltung über die Projektentwicklung orientiert werden. Zuvor werden Gespräche mit den betroffenen Grundeigen­tümerinnen und Grundeigentümern sowie der Anwohnerschaft geführt. (gmd)

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