Prämie zu hoch? So einfach kannst du die Krankenkasse wechseln
Die Krankenkassenprämien steigen erneut markant an. Für viele Grund genug, nach einer günstigeren Kasse zu suchen. Mit diesen Tipps sollte ein Wechsel problemlos gelingen.
Die Krankenkassenprämien steigen erneut markant an. Für viele Grund genug, nach einer günstigeren Kasse zu suchen. Mit diesen Tipps sollte ein Wechsel problemlos gelingen.
Die Krankenkassenprämien werden im nächsten Jahr in der Schweiz im Schnitt 8,7 Prozent teurer. Das kündigte Gesundheitsminister Alain Berset am Dienstagnachmittag in Bern vor den Medien an. Trotz den von Jahr zu Jahr stark steigenden Krankenkassenprämien gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie sich Kosten sparen lassen. Und so solltet ihr dabei vorgehen.
Krankenkassen-Vergleich
Als Erstes solltet ihr vergleichen, ob und bei welchem Anbieter ihr Geld spart. Dafür gibt es zahlreiche Online-Rechner, die euch diese mühsame Arbeit abnehmen. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet einen solchen Service an. Seit Dienstag lassen sich mit diesem die Prämien 2024 der verschiedenen Krankenkassen vergleichen.
Und auf der Onlineplattform swupp.ch lassen sich neben dem Vergleich der verschiedenen Anbieter auch gleich noch der Kündigungsbrief und die Anmeldung für die neue Krankenkasse generieren.
Kündigung der Krankenkasse
Habt ihr euch im Herbst entschieden, die Krankenkasse zu wechseln? Etwas Zeit bleibt euch noch. Bis am 30. November muss die Kündigung für die Grundversicherung bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Für Zusatzversicherungen gelten je nach Krankenkasse andere Fristen. Das BAG empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden. Auf diese Weise habe die oder der Versicherte einen Beweis für die Sendung in der Hand, schreibt das BAG in einem Faktenblatt zum Wechsel der Krankenkasse. Es rät auch, die Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist abzuschicken und sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden. Es ist allerdings nicht notwendig, dass ihr vor dem Wechsel eine Offerte bei der neuen Krankenkasse anfordert. Die Beitrittserklärung zur neuen Kasse erfolgt in der Regel mit einem Beitrittsformular.
Ebenfalls habt ihr die Möglichkeit, die Franchise zu wechseln. Sie legt den Fixbetrag fest, der pro Jahr an die Behandlungskosten gezahlt werden muss. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden. Wählt ihr eine höhere Franchise, dann habt ihr noch bis zum 31. Dezember Zeit, eure Kasse darüber zu informieren.
Wechsel des Versicherungsmodells
Per Ende Jahr könnt ihr nicht nur die Krankenkasse, sondern auch gleich noch das Versicherungsmodell wechseln: von einer besonderen Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (HMO-Modell als alternatives Versicherungsmodell in der Grundversicherung, Hausarztmodell, Modell mit telemedizinischer Beratung) in eine andere besondere Versicherungsform oder in die ordentliche Krankenpflegeversicherung (mit freier Arztwahl). Dieser Wechsel muss der Krankenkasse ebenfalls bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden. Hingegen kann der Wechsel von der ordentlichen Krankenpflegeversicherung in eine besondere Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer jederzeit erfolgen. Alle Krankenkassen sind laut BAG verpflichtet, in der sozialen Krankenversicherung neue Versicherte vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen – ungeachtet ihres Alters und Gesundheitszustands. Entsprechend darf auch kein Gesundheitsfragebogen eingefordert werden.
Krankenkassen-Schulden müssen beglichen sein
Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse endet erst dann, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass die versicherte Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. Dies muss sie auch der versicherten Person mitteilen. Damit ihr die Krankenkasse wechseln könnt, müsst ihr eure Schulden bei dieser bis Ende des Jahres beglichen haben. Falls ihr dies nicht erledigt, ist ein Wechsel trotz fristgerechter Kündigung nicht möglich.
Es kann vorkommen, dass die gewählte Krankenkasse nicht auf das Gesuch reagiert oder eine andere Franchise festlegen will. In einem solchen Fall empfiehlt das BAG, dieser Krankenkasse das Aufnahmegesuch für die Grundversicherung mit Angabe der gewünschten Franchise und dem Datum des Versicherungsbeginns eingeschrieben oder per A-Post Plus zuzustellen. Übrigens: Wenn ihr eure Grundversicherung kündigt, darf die Krankenkasse euch nicht zwingen, auch eure Zusatzversicherung zu kündigen. Der Versicherer darf auch nicht von sich aus die Zusatzversicherung kündigen.
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