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Gemeinde sichert sich Planungshoheit

Was andere Gemeinden im Kanton schon länger anwenden, wird nun auch in Davos eingeführt: Eine Planungszone über das gesamte Gemeindegebiet soll verhindern, dass Bauvor­haben realisiert werden, die den Planungszielen der an­stehenden Gesamtrevision widersprechen.

Andri
Dürst
19.01.23 - 15:54 Uhr
Politik
Mittels einer Planungszone will Davos die Entwicklungen in der Raumplanung koordinieren.
Mittels einer Planungszone will Davos die Entwicklungen in der Raumplanung koordinieren.
zVg/WEF, Marcel Giger

In der laufenden Legislatur sei die Raumplanung das grosse Thema – dies erklärte Landammann Philipp Wilhelm kurz nach seinem Amtsantritt. Und es ist auch schon einiges passiert in dieser Sache. Die Gemeinde beschäftige sich seit über einem Jahr eng mit den Planungsarbeiten des kommunalen räumlichen Leitbilds (KrL), heisst es in einer am Donnerstag verbreiteten Medienmitteilung. Weiter ist zu lesen: «Nachdem das Mitwirkungsverfahren zum KrL erfolgt ist, in welchem sich zwei Drittel der Stellungnahmen stark zustimmend oder mehrheitlich zustimmend zur allgemeinen Stossrichtung des KrL zeigten, und nachdem auch die Vorprüfung beim kantonalen Amt für Raumplanung mit besonders positiver Gesamtbeurteilung erfolgte, kann das KrL demnächst durch den Kleinen Landrat verabschiedet werden. Das KrL bildet die Grundlage für die unmittelbar anstehende Gesamtrevision der Ortsplanung nach Massgabe der Anforderungen aus dem Bundesrecht und der kantonalen Richtplanung.»

Entgegenwirken verhindern

Die Gemeinde solle sich dabei als Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln und ein moderates Bevölkerungswachstum aufweisen. Um diese Planungsziele zu erreichen, müsse die Gemeinde ihre Ressourcen sinnvoll einsetzen. So erkläre sich auch die nun beschlossene kommunalen Planungszone: «So kann sichergestellt werden, dass insbesondere keine Bauvorhaben bewilligt werden, die den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen und dadurch der Erreichung der Entwicklungsziele der Gemeinde entgegenwirken würden». Im Verlaufe der intensiven, öffentlichkeitswirksamen Arbeiten zum KrL während des vergangenen Jahres seien bereits einige Baugesuche eingegangen, die nicht den Vorgaben des KrL entsprächen und diesem teilweise substanziell entgegenwirken würden.

Wie es in der Medienmitteilung weiter heisst, habe der Kleine Landrat deshalb an seiner Sitzung vom 17. Januar entschieden, über das gesamte Gemeindegebiet für die Dauer von einem Jahr eine Planungszone zu erlassen. Davos steht damit aber nicht alleine da: «Die Anwendung einer Planungszone entspricht im Kanton dem üblichen Vorgehen bei Gesamtrevisionen der Ortsplanung. Dadurch kann das Verfahren transparent geführt und zudem unnötiger Aufwand bei Bauwilligen vermieden werden.» Eine Planungszone sei jedoch nicht mit einem Baustopp verbunden. «Es gilt weiterhin die rechtskräftige Grundordnung. Bauvorhaben, welche die bevorstehende Planung nicht behindern, werden weiterhin bewilligt», heisst es abschliessend.

Das KrL – hier als Beispiel Monstein – zeigt auf, in welche Richtung die Raumplanung gehen soll.
Das KrL – hier als Beispiel Monstein – zeigt auf, in welche Richtung die Raumplanung gehen soll.
zvg

«Der richtige Zeitpunkt»

Doch wieso erlässt die Davoser Regierung die Planungszone gerade jetzt? Wilhelm erklärt gegenüber der DZ: «Das KrL befindet sich gerade in der Finalisierungsphase. Somit ist nun absehbar, wo gewisse Entwicklungen zu erwarten sind oder wo beispielsweise auch Rückzonungen geprüft werden müssen.» Was Rückzonungen anbelangt ist das KrL aber sehr zurückhaltend. «Wir wollen in unseren Fraktionen auch Entwicklung möglich machen», meint der Landammann. Er betont, dass mit der Planungszone keineswegs das Bauen im Allgemeinen gestoppt werden wolle. Im Gegenteil sei es weiterhin wünschenswert, dass zum Beispiel Wohnraum gebaut werde. Der Kleine Landrat habe nun zumindest die Möglichkeit, Projekte, die den Zielen im KrL fundamental widersprächen, zu sistieren. Bauwillige in potenziellen Aufzonungsgebieten könnten zum Beispiel mit der Auflage bauen, eine spätere Mehrnutzung noch realisieren zu können. Wann aber konkrete Eckwerte vonseiten der Gemeinde vorliegen würden, darüber konnte der Landammann noch keine Auskunft geben. «Die anstehende Revision wollen wir nun mit Hochdruck an die Hand nehmen, um möglichst rasch zur neuen Zonenordnung zu finden», betont er. Das werde allerdings einige Jahre in Anspruch nehmen, Wie lange es dabei die Planungszone brauche, sei offen. «Wir wollen in einem Jahr entscheiden, ob wir die Massnahme nach wie vor brauchen.»

Raumplanung – wozu?
gmd | Das Raumplanungsgesetz (RPG1) stellt die Gemeinden und Kantone vor eine anspruchsvolle Aufgabe. Es wurde 2013 von der Bevölkerung angenommen, ist 2014 in Kraft und verlangt eine qualitative Siedlungsentwicklung nach innen. Die Baulandreserven der Gemeinde müssen auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre beschränkt sein. Durch eine verdichtete Bauweise soll wertvolles Kulturland geschützt werden. Der Kanton ist dazu angewiesen, die Nutzungsreserven der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen so zu verteilen, dass die erwartete Entwicklung der Bevölkerung und der Beschäftigten auch eintreffen kann. Nach den Vorgaben des übergeordneten Rechts ist die Gemeinde verpflichtet, ihre Baulandreserven zu mobilisieren und Massnahmen zur verdichteten Nutzung zu treffen.

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