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Erste Ortsplanungsrevision mit elektronischer Mitwirkung

Die Planung zum Färbi-Areal, auf welchem zusätzliche Erstwohnungen gebaut werden sollen, ist vom 16. Juni bis zum 16. Juli in der Mitwirkungsphase. Alle Interessierten sind eingeladen, die elektronische Möglichkeit zu nutzen und eine Rückmeldung abzugeben.

Andri
Dürst
18.06.23 - 17:00 Uhr
Politik
Gemeinde Davos

Der Kleine Landrat hat am 12. Juni die Unterlagen zur Teilrevision der Ortsplanung zum Färbi-Areal letztmals beraten und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 16. Juni bis zum 16. Juli. Als Informationsgrundlage dient, wie gewohnt bei solchen Mitwirkungen, der Planungs- und Mitwirkungsbericht. Zur Beurteilung durch die Öffentlichkeit stehen sodann drei Pläne, die das Projekt im Färbi-Areal genauer definieren: der Zonenplan Färbi, der zugehörige Generelle Gestaltungsplan und der Generelle Erschliessungsplan.

Diese Mitwirkung wird nun erneut auf elektronischem Weg durchgeführt. Unter der Internet-Adresse https://mitwirken-davos.ch können die oben erwähnten Unterlagen eingesehen und während der Auflagefrist begründete Vorschläge und Einwendungen eingereicht werden. Die verwendete Mitwirkungsplattform ist der Davoser Bevölkerung bereits bekannt. Sie wurde erstmals und mit Erfolg im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zum Kommunalen räumlichen Leitbild im Herbst 2022 verwendet. Damals sind von über 140 Personen und Organisationen weit über 600 Eingaben vorgenommen worden. Selbstverständlich können Rückmeldungen nach wie vor auch auf dem Papier- und Postweg an die Gemeinde eingegeben werden, die gleichrangig in das Verfahren miteinbezogen werden. Das Projekt im Färbi-Areal sieht vor, dass am Eingang zu Davos Platz in den kommenden Jahren ein familienfreundliches Wohnquartier für Einheimische entwickelt werden soll. Entstehen sollen ausschliesslich Erstwohnungen, wobei ein angemessener Anteil an Mietwohnungen vorzusehen ist. Geplant sind über 60 Wohneinheiten, grossmehrheitlich Geschosswohnungen, teils aber auch als Wohnungen in Reihenhäusern.

Der Kleine Landrat erhofft sich wiederum einen aktiven Mitwirkungsprozess, sodass anschliessend ein ausführliches und breites Beurteilungsspektrum aus der Bevölkerung vorliegt. Dem Kleinen Landrat ist es damit im Anschluss möglich, alle vorliegenden Aspekte im Zusammenhang mit dieser Arealentwicklung zusammenzubringen, zu würdigen und ihrer Priorität entsprechend zu berücksichtigen. (gmd)

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