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Das Ortsbild soll erhalten bleiben

Im Dezember reichten die SP-Landrätinnen Ladina Alioth und Linda Zaugg beim Kleinen Landrat (KL) eine Anfrage betreffend Sinn und Zweck der Baukommission ein.

Davoser
Zeitung
17.04.24 - 17:00 Uhr
Politik
Diese Baugespanne im Sertig Dörfli erhitzen gerade die Gemüter.
Diese Baugespanne im Sertig Dörfli erhitzen gerade die Gemüter.
jp

Sie wollten wissen, welche Kriterien bezüglich der Wahrung des Ortsbildes berücksichtigt werden, und wie eine unabhängige Baukommission gewährleistet wird?

In der Anfrage geht es um Neubauten, zum Beispiel in der touristisch bedeutenden Walsersiedlung des Sertig Dörfli, um bestehenden Bauten wie das ehemalige Mitarbeitendenhaus von Morosani an der Promenade und um erhaltungswerte Bauten. «Diese sind nach den Regeln der Baukunst so zu gestalten und einzuordnen, dass mit der Umgebung und der Landschaft eine gute Gesamtwirkung entsteht», heisst es in der Antwort des KL. Gemäss einer Stellungnahme von Zaugg und Alioth auf eine Anfrage der DZ scheint das hauptsächliche Problem der grosse Ermessensspielraum zu sein. «Uns ist klar, dass ein Gesetz nicht alles bis ins Detail definieren kann, und so kann die Gesetzesauslegung nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen. Gerade deshalb ist es aus unserer Sicht so wichtig, dass die Baukommission andere fachkundige Institutionen zuzieht. Diese Institutionen können zusätzliche Aspekte und spezifisches Fachwissen einbringen, wie beispielsweise bei einer Erweiterung des Sertig Dörflis so vorgegangen werden kann, dass der Ortsbildschutz aus deren Sicht gewährleistet ist.»

Thema «Mitarbeiterwohnraum»

Zum Mitarbeitendenhaus Morosani heisst es in der Antwort des KL: «Das Baugesuch wird von der Baukommission gemäss den erwähnten Gestaltungsvorgaben geprüft und mit ihrem Antrag an die Baubehörde für den abschliessenden Entscheid weitergeleitet. Erhaltenswerte Gebäude dürfen nur ausnahmsweise abgebrochen werden, wenn überwiegende Interessen dafür sprechen, wobei die Qualität der vorgesehenen Ersatzbauten bei dieser Interessenabwägung zu berücksichtigen sind.» Dieser Antwort stehen Zaugg und Alioth kritisch gegenüber: «Aus der Antwort können wir nur den Schluss ziehen, dass es zusätzliche Gesetze braucht, damit während einer Wohnungsnotlage nicht weiterer Mitarbeiterwohnraum verloren geht.»

Haus am Hof

Von den beiden Interpellantinnen wurde auch das Haus am Hof (Clavadel) angesprochen. Dort sei die vorgeschriebene Dokumentation erstellt und zur Qualitätssicherung sogar ein Studienwettbewerb in Zusammenarbeit mit dem Bündner Heimatschutz durchgeführt worden, so die Antwort des KL. «Der Entscheid über die Pflicht zum Erhalt des Gebäudes oder zur Bewilligung eines nachgesuchten Abbruchs wird letztlich aber durch die Baubehörde getroffen.» Darauf reagieren Zaugg und Alioth mit: «In dieser Legislatur haben wir bereits zwei Fälle miterlebt, bei denen erhaltenswerte Gebäude zum Abbruch freigegeben wurden. Bei der Villa Boner wurde das übergeordnete Interesse transparent kommuniziert und ist nachvollziehbar. Beim Haus am Hof wurde das übergeordnete Interesse der Öffentlichkeit hingegen nicht bekannt gemacht. Dies führt zu Spekulationen, zum Beispiel, dass das Haus zu wenig gut gepflegt wurde und es deshalb abgerissen werden musste – ein Instandsetzen wäre unverhältnismässig gewesen. Wir schliessen keinesfalls aus, dass der Grund für die Abrisserlaubnis berechtigt ist, doch noch ist für uns ungeklärt: Was ist das übergeordnete Interesse in diesem Fall?»

Auch beim Thema «Mitglieder der Baukommission» gehen die Meinungen auseinander. Die Antwort des KL: «Der ­Grosse Landrat wählt die Mitglieder der Baukommission, welche sich aus der ­Bevölkerung zur Verfügung stellen. Die breite Abstützung ist damit gegeben.» Dass die Baukommission demokratisch gewählt werde, sei ihnen bewusst, so die Politikerinnen. «Es war bedauernswert, dass zum Zeitpunkt der Wahl der aktuellen Baukommissionsmitglieder im Januar 2021 genauso viele Kandidierende zur Verfügung standen, wie es Plätze gab: vier. Dadurch war eine echte Wahlmöglichkeit nicht gegeben. Wir hoffen, dass sich in der nächsten Legislatur mehr Kandidierende zur Verfügung stellen.»

Gefahr der Befangenheit?

Bei der Wahl der Baukommissionsmitglieder stelle sich, so Zaugg und Alioth, zudem ein Dilemma. «Einerseits ist es zu begrüssen, dass Fachpersonen aus der Davoser Baubranche in der Baukommission mitwirken, andererseits besteht dadurch die Gefahr einer Befangenheit. Dieser Befangenheit kann in einer derart kleinen Kommission trotz Ausstandregelung nicht gänzlich begegnet werden, da auch die anderen Mitglieder von der Tatsache beeinflusst sein dürften, dass ihre Entscheidung Auswirkungen auf ihren Kommissionskollegen haben wird.»

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