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Glarus will den Präsenzunterricht mit «Lamatests» sicherstellen

Die Glarner Schulen haben erfolgreich mit den Coronaflächentests gestartet. Rund drei Viertel aller Volksschülerinnen und Volksschüler nehmen an den präventiven Tests teil.

Südostschweiz
24.09.21 - 08:40 Uhr
Politik
Regelmässige Spucktests helfen, den Präsenzunterricht an den Schulen aufrechterhalten zu können.
Regelmässige Spucktests helfen, den Präsenzunterricht an den Schulen aufrechterhalten zu können.
Pressebild iStock

Die Glarner Schulen bieten seit rund zwei Wochen Spucktests an der gesamten Volksschule an. An einigen Orten werden diese auch «Lamatest» genannt, wie der Kanton Glarus schreibt. Getestet wird mit Speichelproben (mit Wasser und etwas Kochsalz), welche in Gruppen (Pools) zusammengefasst und untersucht werden. Der Test wird während der Unterrichtszeiten durchgeführt. Die Tests würden dazu dienen, dass alle Schülerinnen und Schüler möglichst uneingeschränkt vom Präsenzunterricht profitieren können. Durch die wöchentlichen Testungen sollen asymptomatische Fälle frühzeitig entdeckt und grosse Ausbrüche vermieden werden.

Unterschiedliche Beteiligung

Die Daten der ersten zwei Wochen zeigen auf, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an diesen Spucktests unterschiedlich hoch ist, wie es weiter heisst. An einzelnen Schulstandorten erreicht die Beteiligung beinahe hundert Prozent, an anderen macht nur knapp die Hälfte der Kinder mit. Kinder, welche an den wöchentlichen Tests teilnehmen, erhalten bei engen Kontakten mit positiv Getesteten in der Regel eine Quarantäneerleichterung für den Schulbesuch. Für enge Kontakte im familiären Umfeld im gleichen Haushalt würden die bisherigen Quarantäneregeln weiterhin gelten.

Positive Poolprobe – was nun?

Wenn ein Test-Pool in einer Klasse positiv ist, machen alle Schülerinnen und Schüler, welche an den Flächentests teilnehmen, dieser Klasse am Folgetag einen Einzel-PCR-Spucktest. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen weiterhin den Unterricht; bis die Resultate der Einzeltests da sind, tragen alle Personen der Klasse eine Maske. Dies gilt für alle Kinder ab der 3. Primarklasse und alle Erwachsenen.

Bei einem oder mehreren positiven Coronafällen gäbe es für Kinder ab der 3. Primarklasse eine Maskenpflicht während 7 Tagen. Diese gelte jedoch nur für Kinder, die nicht am Testen teilgenommen hätten und weder geimpft noch genesen seien. Stelle der kantonsärztliche Dienst eine Häufung von Coronafällen fest, könne er eine Ausbruchstestung anordnen. Diese sei für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Der kantonsärztliche Dienst entscheidet über das weitere Vorgehen und mögliche Quarantäneanordnungen für Kinder, die nicht am Testen teilnehmen, wie es abschliessend heisst.

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