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Zu teuer und zu wenig Kompetenzen

Der Glarner Regierungsrat äussert sich in seiner Vernehmlassungsantwort kritisch zur Vorlage des Bundes über den Aufbau und den Betrieb einer Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz.

Südostschweiz
24.02.21 - 04:30 Uhr
Politik
Alle bei einem Justizverfahren beteiligten Parteien – unter anderem die Gerichte – sollen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene Daten elektronisch in einem hochsicheren zentralen Portal austauschen können.
Alle bei einem Justizverfahren beteiligten Parteien – unter anderem die Gerichte – sollen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene Daten elektronisch in einem hochsicheren zentralen Portal austauschen können.
Archivbild

Mit dem Projekt Justitia 4.0 soll der digitale Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren vorangetrieben werden. Bis 2026 sollen alle bei einem Justizverfahren beteiligten Parteien (Anwaltschaften, Behörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte) auf kantonaler und eidgenössischer Ebene Daten elektronisch in einem hochsicheren zentralen Portal austauschen können.

In seiner Vernehmlassungsantwort zum geplanten Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz anerkennt der Glarner Regierungsrat den Handlungsbedarf, wie der Kanton am Dienstag mitteilte.

Zu den Zielsetzungen äussert sich die Glarner Exekutive in ihrer Antwort grundsätzlich positiv. Die Ausgestaltung und Funktion der elektronischen Plattform bundesrechtlich detailliert vorzugeben, lehnt diese hingegen ab. Die Regelung des Aufbaus und des Betriebs der Plattform habe in einer interkantonalen Vereinbarung zu erfolgen, also durch interkantonales Recht – und nicht durch Bundesrecht, so die Meinung des Regierungsrates.

Ihm gehen ausserdem die gemäss Vorlage an den Bund delegierten Kompetenzen zu weit. Das Subsidiaritätsprinzip im Föderalismus werde nicht berücksichtigt.

Des Weiteren hält der Regierungsrat die weitgehenden Bundesvorgaben für problematisch. Die Kantone würden den Aufbau der Plattform im Umfang von 75 Prozent finanzieren, während der Bund lediglich 25 Prozent der Kosten trage. Der Betrieb der Plattform finanziert sich anschliessend durch Gebühren, welche in der Mehrheit von den kantonalen Behörden bezahlt werden sollen. Womit es die Kantone sein würden, welche den Betrieb der Plattform zur Hauptsache finanzierten, stellt der Regierungsrat klar. Weshalb es für ihn nicht nachvollziehbar ist, dass es sich beim Aufbau und dem Betrieb der Plattform, um eine Bundesaufgabe handeln soll. Dies würde dem Bund erlauben, die Kantone zur Gründung einer von ihm vorgegebenen Körperschaft zu verpflichten. (mitg/red)

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