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Läden in Vaz/Obervaz dürfen auch an Feiertagen öffnen

In Vaz/Obervaz sollen die Verkaufsläden im Dorf auch an hohen Feiertagen öffnen dürfen. Dafür hat sich die Stimmbevölkerung am Sonntag ausgesprochen.

Südostschweiz
29.11.20 - 13:21 Uhr
Politik
Nur in Bergbahnen, Sportstätten und Hotels integrierte Händler dürfen bisher an hohen Feiertagen öffnen.
Nur in Bergbahnen, Sportstätten und Hotels integrierte Händler dürfen bisher an hohen Feiertagen öffnen.
PHILIPP BAER

Bei einer Stimmbeteiligung von 56,9 Prozent haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Vaz/Obervaz die Teilrevision des Ruhetagsgesetzes mit 581 zu 409 Stimmen angenommen. Damit dürfen alle lokalen Geschäfte an hohen Feiertagen geöffnet sein. Als hohe Feiertage gelten Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag.

Erst vor drei Jahren wurde das Ruhetagsgesetz der Gemeinde zuletzt revidiert. Eine erneute Anpassung wurde nun unter anderem wegen eines Gerichtsurteils nötig (Ausgabe vom 17. November). Dabei forderte das Bündner Verwaltungsgericht die Gemeinde auf, die aktuelle Ungleichbehandlung der lokalen Geschäfte zu eliminieren. So durften etwa Läden bei Talstationen der Bergbahnen, in Skigebieten oder bei sonstigen Sportstätten oder Hotels an Feiertagen geöffnet sein. Andere lokale Unternehmen jedoch nicht.

Ja zum Verkauf des Gemeindehauses

Zudem hat die Stimmbevölkerung noch über drei weitere Vorlagen entschieden. So sprach sie sich mit knappen 480 zu 475 Stimmen für den Verkauf des alten Gemeindehauses Zorten für 250’000 Franken aus, stimmte der Teilrevision der Gemeindeverfassung mit 686 zu 250 Stimmen zu und nahm die Teilrevision des Steuergesetzes mit 656 zu 256 Stimmen an. (rac)

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