Urheber zufrieden mit Bundesgerichtsurteil
Die Urheber der Sonderjagdinitiative zeigen sich erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts, dass die Initiative nicht in offensichtlichem Widerspruch zu übergeordnetem Recht steht.
Die Urheber der Sonderjagdinitiative zeigen sich erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts, dass die Initiative nicht in offensichtlichem Widerspruch zu übergeordnetem Recht steht.
«Das Bundesgericht hat bestätigt, was bereits aus dem Bericht des Bundesamts für Umwelt hervor ging», erklärte der Initiant Christian Mathis gegenüber der sda. Das Amt hatte festgehalten, dass die Sonderjagdinitiative eine die natürliche Waldverjüngung gewährleistende Regulierung des Wildbestandes nicht ausschliesse. Bereits in einer vom Bündner Regierungsrat erbetenen Stellungnahme hatte das Bundesamt für Umwelt dargelegt, dass weder das Jagdgesetz noch das Waldgesetz eine umfassende Bejagungspflicht voraussetze.
Christian Mathis ist deshalb der Ansicht, dass die Regierung den Grossen Rat in die Irre geführt habe.
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Bravo Christian ..auch bei einer Abstimmung werden wir uns stark machen Grüße Luzi