Provinzposse: Ein Glarner übt wegen eines Parkplatzes Selbstjustiz
Ein Auto zuzuparken gilt als Nötigung. Auch wenn der Täter offenbar bei der Gemeinde angestellt ist und seinen Parkplatz besetzt vorfindet.
Ein Auto zuzuparken gilt als Nötigung. Auch wenn der Täter offenbar bei der Gemeinde angestellt ist und seinen Parkplatz besetzt vorfindet.
11.07.23 - 14:22 Uhr
Menschen & Schicksale
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