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Abschussstopp für Wölfe bleibt bestehen

Der Kanton Graubünden darf zwei Wolfsrudeln vorerst nicht eliminieren. Das haben Umweltverbände mit einer Beschwerde bewirkt. Jetzt wurde die aufschiebende Wirkung bestätigt.

Ursina
Straub
05.01.24 - 12:05 Uhr
Klima & Natur
Vorläufig nicht mehr im Visier: Ein Jungwolf des Vorabrudels. Es gehört zu jenen Rudeln, die der Kanton ausmerzen will – aber vorläufig nicht darf.
Vorläufig nicht mehr im Visier: Ein Jungwolf des Vorabrudels. Es gehört zu jenen Rudeln, die der Kanton ausmerzen will – aber vorläufig nicht darf.
Bild Amt für Jagd und Fischerei Graubünden 

Gegen vier Abschussverfügungen von Wölfen auf Bündner Boden haben Naturschutzorganisationen im Dezember Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Pro Natura, WWF Schweiz und Bird Life Schweiz wehren sich damit gegen den kompletten Abschuss der Rudel Stagias und Vorab. Zudem sollen die Jungtiere der beiden Wolfsrudel Rügiul und Jatzhorn verschont werden. Da die Beschwerde automatisch aufschiebende Wirkung hat, stoppte der Kanton Graubünden die Regulation dieser Wölfe.

Jetzt steht fest, dass auch weiterhin keine Wölfe dieser Rudel geschossen werden dürfen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerden anhält. Bis das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt hat, gilt somit ein Abschussstopp.

Ursina Straub schreibt als Redaktorin der «Südostschweiz» für den Regionalteil der Zeitung und für Online. Ihre Themenschwerpunkte sind Landwirtschaft, Alp, Jagd, Grossraubtiere, Natur; zudem berichtet sie regelmässig aus dem Grossen Rat. Die gelernte Journalistin, diplomierte Landwirtin und Korrektorin EFA ist auch Leiterin Qualität.

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