×

Neue Jagdverordnung: Der Biber soll nicht mehr gänzlich geschützt sein

Der Bund hat die Jagdverordnung überarbeitet. Damit kann der Kanton die geschützten Arten Wolf, Biber und Steinbock fast so managen, wie andere Wildtierarten. Was neu möglich ist.

Ursina
Straub
03.04.24 - 18:23 Uhr
Graubünden
Abo-Inhalt

Neugierig, wie es weitergeht?
Einfach Angebot wählen und weiterlesen.

prolitteris