Keine Untersuchung gegen Kantonsrichter
Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit sieht keinen Grund für eine Strafuntersuchung gegen drei Richter.
Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit sieht keinen Grund für eine Strafuntersuchung gegen drei Richter.
Gegen zwei amtierende Kantonsrichter und einen ehemaligen Kantonsgerichtspräsidenten wird es keine Strafuntersuchung geben, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) habe keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten der drei gefunden, das eine strafrechtliche Ermittlung rechtfertige.
Keine Anhaltspunkte gefunden
Die KJS habe sich eingehend mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt, der zur Strafanzeige geführt hatte. Sie sei dabei zum Schluss gelangt, dass keine verdachtsbegründenden Momente vorliegen und die angezeigten Richter sich rechtskonform verhalten haben. Entsprechend hat sie die Ermächtigung zur Strafverfolgung der beiden Kantonsrichter und des alt Kantonsgerichtspräsidenten nicht erteilt – einstimmig.
Strafanzeige im Juni
Die Strafanzeige wegen Begünstigung gegen die zwei amtierenden Kantonsrichter und einen alt Kantonsgerichtspräsidenten hatte ein Anwalt aus St. Moritz im Juni 2021 eingereicht. Weil das bündnerische Recht vorschreibt, dass gegen Richterinnen und Richter des Kantons- und Verwaltungsgerichts wegen im Amt begangener Verbrechen und Vergehen nur mit Ermächtigung der für die Justiz zuständigen Kommission des Grossen Rats strafrechtlich ermittelt werden darf, landete die Strafanzeige bei der KJS. (red)
David Eichler arbeitet als redaktioneller Mitarbeiter bei der gemeinsamen Redaktion von Online/Zeitung. Er ist in Laax aufgewachsen, hat in Winterthur Journalismus und Organisationskommunikation studiert, und lebt in Haldenstein. Seit 2019 schreibt er für «suedostschweiz.ch.»
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