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Ab dem 1. August kommt die E-Vignette – das müsst ihr wissen

Die Digitalisierung ist auch bei den Schweizer Autobahngebühren angekommen. Neu kann nebst der Klebeversion ab nächster Woche eine E-Vignette gekauft werden. Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten.

28.07.23 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Bald auch digital: Neu muss die Autobahnvignette in der Schweiz nicht mehr ausschliesslich an die Frontscheibe geklebt werden.
Bald auch digital: Neu muss die Autobahnvignette in der Schweiz nicht mehr ausschliesslich an die Frontscheibe geklebt werden.
Bild Christian Beutler / Keystone

Lange war die E-Vignette für die Autobahngebühr geplant, bereits im Jahr 2013 wurde darüber diskutiert. Passend zum Nationalfeiertag wird die neue Vignette per 1. August nun in der Schweiz eingeführt. Tabea Rüdin vom Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) erklärt: «Die Einführung im Verlauf des Jahres hat den Vorteil, dass wir vor dem Start des Vignettenverkaufs für 2024 Erfahrungen sammeln und Anpassungen an unseren Systemen vornehmen können.»

Hier die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Einführung der elektronischen Autobahnvignette:

Wo und wie kann die neue digitale Vignette gekauft werden?

Kaufen kann man die E-Vignette ab Dienstag über die Webseite www.e-vignette.ch, indem man Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild registriert und die elektronische Vignette anschliessend via Kreditkarte oder Twint bezahlt. Hat man bereits eine Vignette für das laufende Jahr, so wird die E-Vignette für das Jahr 2024 wie gewohnt ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar sein. 

Wie werden E-Vignetten kontrolliert?

Bei einer Kontrolle wird das Kontrollschild des betreffenden Fahrzeuges mit der Datenbank der registrierten Kontrollschilder verglichen. Dies geschieht mittels technischer Hilfsmittel respektive einer App. Optional kann die Autofahrerin oder der Autofahrer zudem mit der Quittung nachweisen, dass eine gültige Vignette für das betreffende Fahrzeug gelöst wurde. Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt an der Grenze durch die Mitarbeitenden des Zolls und im Inland durch die Kantonspolizeien. Stichprobenartig werden die Kontrollschilder abgefragt. 

Was ist zu beachten, wenn ich regelmässig Autos mitbenutze, wie beispielsweise beim Carsharing?

Es gibt die Möglichkeit, online zu überprüfen, ob bereits eine gültige E-Vignette für ein spezifisches Kontrollschild vorhanden ist. Zum Beispiel bei einem Leihfahrzeug. Dies ist aber nur möglich, wenn die Vignette beim Kauf freiwillig als «öffentlich einsehbar» aktiviert wurde. 

Welche Vor- und Nachteile bietet die E-Vignette?

Das Entfernen der alten und das Kleben einer neuen Vignette entfallen. Die E-Vignette kann orts- und zeitunabhängig erworben werden und ist direkt nach dem Kauf gültig. Zudem muss man, wenn man im Verlauf des Jahres ein neues Auto kauft, keine neue Vignette beziehen, sofern das Kontrollschild sich nicht ändert. Nachteile gibt es laut dem Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit keine. Die E-Vignette ist freiwillig, und sie wird als Alternative zur herkömmlichen Klebevignette eingeführt. 

Die E-Vignette bezieht sich auf das Kontrollschild. Was, wenn sich dieses ändert? 

Es ist ein einmaliger Wechsel des Kontrollschilds pro E-Vignette erlaubt. Beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. 

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