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Null Verständnis für solche Fanmärsche

Landrat Hans-Jörg Valär richtete eine Anfrage an den Kleinen Landrat (KL), in welcher er die Frage stellte, ob Nachmittagsspiele von Eishockey-Clubs, welche mit militanten Fan­gemeinschaften anreisen (DZ vom 15.3.), durchgeführt werden sollen.

Davoser
Zeitung
13.04.24 - 12:00 Uhr
Ereignisse
Bei den Fanmärschen werde gleichzeitig gegen das Verbot des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern, Littering und Vermummung verstossen, stellt Valär fest.
Bei den Fanmärschen werde gleichzeitig gegen das Verbot des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern, Littering und Vermummung verstossen, stellt Valär fest.
zVg
Die DZ publiziert dessen Antwort in gekürzter Form.

«Fanmärsche, wie sie von Landrat Hansjörg Valär in seiner Kleinen Anfrage dokumentiert wurden, werden durch Ultragruppierungen der Fanclubs veranstaltet. Damit wollen die Teilnehmenden Präsenz markieren und ihren Einzug in die fremden Eishallen zelebrieren. Dabei kann es vorkommen, dass bei diesen Aktivitäten gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen wird und Verkehrsbehinderungen entstehen.

Das Anreisen der Gästefans kann sehr unterschiedlich verlaufen und wird durch die Polizei in Zusammenarbeit mit den Szenenkennern der betroffenen Kantone sowie den Sicherheitsdiensten der beteiligten Clubs im Vorfeld bestmöglich abgeklärt. Bei entsprechenden Hinweisen werden die anreisenden Gästecars auf der Anfahrt durch die Polizei angehalten, angesprochen und zur Eishalle begleitet. Bei organisierten Anreisen mit dem Zug kann jeweils davon ausgegangen werden, dass es zu einem Fanmarsch vom Bahnhof bis zur Eishalle kommt.

[...] Durch den Vertrag zwischen Gemeinde und Kantonspolizei wird diese Aufgabe durch die Kantonspolizei über-nommen. Jeder Polizeieinsatz hat dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen. Im Fall von Fan-märschen bedeutet dies, dass diese begleitet und gesichert werden. Eine Intervention wird folglich erst bei konkreten Gefährdungen von Menschen oder bei Sachbeschädigungen angeordnet. Eine polizeiliche Intervention hat immer eine Reaktion zur Folge. Bei einem Fanmarsch mit hunderten Beteiligten ist die Gefahr einer Eskalation hoch und muss in die Beurteilung der Situation miteinbezogen werden. Somit wird bei verschiedenen Widerhandlungen gegen geltendes Recht nicht unmittelbar interveniert, sondern dokumentiert und auf dem Ermittlungsweg die fehlbaren Personen zur Rechenschaft gezogen. [...] Ein Sonntagsspiel am Nachmittag in Davos bietet den Gästefans die Möglichkeit, mit dem Zug an und abzureisen. Diese Möglichkeit wird auch genutzt und meist mit einem Fanmarsch kombiniert.» Rückblickend erachte er die geleistete Polizeiarbeit als erfolgreich und verhältnismässig, da es weder zu Personen- noch zu Sachschäden gekommen sei, schliesst der KL und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.

Keinerlei Verständnis für solche Fanmärsche hat indessen Interpellant Hans-Jörg Valär. «Alles, was wir zu vermeiden suchen, wie Feuerwerk und Littering, wird da gemacht», sagt er gegenüber der DZ. Doch er stelle fest, dass er sich mit dieser Anfrage an die falsche Stelle gewendet habe. «Von der Gemeinde ist nichts zu erwarten, und ich überlege mir, wie ich weiter aktiv werde.»

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