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Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters gegen eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren abgewiesen. Dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, seine Kinder eingesperrt, misshandelt und eine Tochter zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.

Agentur
sda
08.03.24 - 12:00 Uhr
Blaulicht
Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines Zürcher Vaters gegen eine lange Freiheitsstrafe ab. Der Mann misshandelte demnach seine Kinder. (Archivbild)
Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines Zürcher Vaters gegen eine lange Freiheitsstrafe ab. Der Mann misshandelte demnach seine Kinder. (Archivbild)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der Beschuldigte hatte Beschwerde erhoben, weil ihm verschiedentlich das rechtliche Gehör verweigert worden sei. Das geht aus dem am Freitag publizierten Bundesgerichtsurteil hervor. Er verlangte einen Freispruch von allen Vorwürfen. Das Bundesgericht kann aber keine Verstösse durch das Zürcher Obergericht feststellen und weist die Beschwerde ab.

Der Beschuldigte und seine Ex-Frau hatten gemäss Anklage ein jahrelanges Folterregime vor allem gegen zwei ihrer Kinder aufgezogen. Das Obergericht erkannte «sadistische Züge» im Tatvorgehen. Die Ex-Frau wurde von der Vorinstanz zu 10,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil gegen sie ist bereits rechtskräftig, wie eine Anfrage beim Obergericht ergab.

(Urteil 6B_1054/2023 vom 19. Februar 2024)

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