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Zürcher Obergericht spricht Polizisten frei

Das Zürcher Obergericht hat einen 48-jährigen Polizisten vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, 2009 in Zürich einen dunkelhäutigen Mann massiv angegriffen zu haben, als dieser sich gegen eine Personenkontrolle wehrte.

Agentur
sda
15.02.24 - 18:37 Uhr
Blaulicht
Mehrere Dutzend Sympathisantinnen und Sympathisanten begleiteten Wilson A. zur Verhandlung gegen den Polizisten vor dem Zürcher Obergerict. A. wurde bei dem Vorfall 2009 erheblich verletzt.
Mehrere Dutzend Sympathisantinnen und Sympathisanten begleiteten Wilson A. zur Verhandlung gegen den Polizisten vor dem Zürcher Obergerict. A. wurde bei dem Vorfall 2009 erheblich verletzt.
KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Zürcher Obergericht bestätigte am Donnerstag den Freispruch des Bezirksgerichts Zürich vom April 2018. Zusammen mit dem 48-jährigen Polizisten, der den umstrittenen Einsatz leitete, standen damals auch noch eine Polizistin und ein Polizist vor Gericht. Ihre Freisprüche wurden vor Obergericht nicht mehr angefochten.

Wie schon das Bezirksgericht sprach das Obergericht den Polizisten vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens frei. Dieser habe den damals 36-jährigen Privatkläger Wilson A. nicht gewürgt und auch sonst keine unangemessene Gewalt angewendet. Viel mehr habe der Privatkläger die Eskalation durch sein Verhalten verursacht.

Vorwürfe bezüglich Racial Profiling, die der Anwalt des Privatklägers erhob, wies das Gericht zurück. «Wenn die Polizei eine dunkelhäutige Person sucht, wird sie dunkelhäutige Personen und nicht weisse Personen kontrollieren und umgekehrt», sagte der vorsitzende Richter.

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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