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Zürcher Obergericht bestätigt Landesverweisung für Zugschubser

Das Zürcher Obergericht hat die Landesverweisung für einen Eritreer bestätigt, der eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen hatte. Das Gericht bezeichnete die Tat im Zürcher Hauptbahnhof am Mittwoch als Gefährdung des Lebens.

Agentur
sda
20.12.23 - 14:13 Uhr
Blaulicht
Ein Eritreer stiess im Mai 2021 eine ihm unbekannte Frau am Zürcher HB vor einen einfahrenden Zug. Auch wenn dieser langsam unterwegs war, sei dies als Gefährdung des Lebens einzustufen, befand das Obergericht. (Symbolbild).
Ein Eritreer stiess im Mai 2021 eine ihm unbekannte Frau am Zürcher HB vor einen einfahrenden Zug. Auch wenn dieser langsam unterwegs war, sei dies als Gefährdung des Lebens einzustufen, befand das Obergericht. (Symbolbild).
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der psychisch angeschlagene Beschuldigte bleibt in einer psychiatrischen Klinik. Die verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben.

Im Vergleich zur Vorinstanz geht das Obergericht nicht von versuchter vorsätzlicher Tötung aus, sondern von Gefährdung des Lebens. Es sei nicht beweisbar, dass er die Frau töten wollte.

Der wichtigste Punkt für die Berufung des Eritreers gegen das Urteil der Vorinstanz, die Landesverweisung, bleibt bestehen. Das Gericht reduzierte sie von acht auf sechs Jahre.

An der Verhandlung vor einer Woche sagte der 30-Jährige, dass er in Eritrea als Kindersoldat eingezogen worden sei und Folter erlebt habe.

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