Calanda braut hoch hinaus
Südostschweizer Biere räumen an den Swiss Beer Awards ab. Zehn Auszeichnungen gehen nach Graubünden und Glarus.
Südostschweizer Biere räumen an den Swiss Beer Awards ab. Zehn Auszeichnungen gehen nach Graubünden und Glarus.
Am Vorabend zum Tag des Bieres, am 28. April, wurden die besten und speziellsten Biere der Schweiz ausgezeichnet. Mit der Brauerei Calanda ist ein grosser Player unter den Gewinnern. Aber auch andere Bündner und Glarner Biersorten dürfen sich sehen lassen. Folgende Brauereien und ihre Biere wurden beim Swiss Beer Award prämiert:
Brauerei Calanda, Chur
- Gold für Calanda Original in Kategorie Lager hell
- Gold für Calanda Glatsch in Kategorie Mildes Lager (Eisbier/Draftbier)
- Gold für Calanda Radler 2.0 Zitrone in Kategorie Panaché/ Radler
- Silber für Calanda Radler 0.0 in Kategorie Panaché/ Radler
- Gold für Calanda Tandem in Kategorie Biermischgetränk andere
Monsteiner Bier
- Anthrazit für Monsteiner Huusbier in Kategorie Kellerbier/Zwickelbier hell
- Bronze für Monsteiner Steinbock in Kategorie Starkbier > 6 Volumenprozent
- 3. Platz für Monsteiner Steinbock in Kategorie Bio-Biere
Brauerei Adler AG
- Bronze für Holzdieb in Kategorie Holzfassgereiftes Starkbier/ Barleywine
Pacifich Birra e Liquori
- Anthrazit für La Pus’ciavina Cuntadina in Sonderkategorie
Über 400 Biere von 74 Brauereien
Der Swiss Beer Award gilt als ambitionierteste und härteste Bierprämierung der Schweiz. Anfang August 2021 wurden alle biersteuerpflichten Brauereinen in der Schweiz eingeladen, ihre Biere einzuschicken. Die über 400 eingesandten Biere von 74 Brauereien wurden danach von verschiedenen Expertinnen und Experten nach strengen Beurteilungsrichtlinien beurteilt, labortechnisch untersucht und bewertet.
Danach erhielten die Biere verschiedene Labels. Das anthrazitfarbige Label steht für hervorragende Bierqualität. Pro Kategorie wurden zusätzlich ein Bronze-, Silber- und Gold-Label für die drei bestplatzierten Biere vergeben. Die Biere müssen sämtlichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und gesetzeskonform deklariert sein. Bei schwerwiegenden fehlerhaften Deklarationen wie beispielsweise Alkoholgehalt-Abweichung von mehr als 0,5 Volumenprozent oder fehlende Allergendeklarationen wurde das Bier vom Wettbewerb ausgeschlossen. (red)
SO-Reporter
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