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Eine Gemeinde nimmt es mit den Baurecht nicht allzu genau

Ein Ferienhaus ausserhalb der Bauzone wird mehrmals umgebaut. Zwar mit dem Segen der (alten) Gemeinde, aber dreimal ohne die nötige kantonale Bewilligung. Das Verwaltungsgericht ordnet den Rückbau an.

Fridolin
Rast
25.01.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
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