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«Ein wichtiger Entscheid für uns Hoteliers»

Wenn Buchungsplattformen wie beispielsweise «booking.com» Beherbergungsbetrieben die Zimmerpreise diktieren und diese auf hoteleigenen Kanälen höher ausfallen, mag das stossend wirken. Deshalb beschloss das nationale Parlament am 17. Juni eine Gesetzesänderung. Nun regelte der Bundesrat die Umsetzung.

Andri
Dürst
21.11.22 - 13:15 Uhr
Wirtschaft
Mehr Freiheiten für die Hotelbetreiber: Wenn Buchungsplattformen tiefere Preise vorschreiben wollen, können Beherbergungsbetriebe neu klagen.
Mehr Freiheiten für die Hotelbetreiber: Wenn Buchungsplattformen tiefere Preise vorschreiben wollen, können Beherbergungsbetriebe neu klagen.
zVg/Hard Rock Hotel Davos

«Beherbergungsbetriebe sind ab 1. Dezember frei in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung», verkündet eine am Mittwoch verbreitete Medienmitteilung des Bundesrates. «Auf dieses Datum hat der Bundesrat […] die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft gesetzt. Mit der neuen Regelung im UWG werden Paritätsklauseln bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten.» Die neue Regelung im UWG wolle erreichen, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung frei seien. Das Verbot ermögliche es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Rechtlich wird die Änderung folgendermassen beschrieben: «Gemäss dem neuen Art. 8a UWG handelt insbesondere unlauter, wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln, namentlich bezüglich Preis- Verfügbarkeit oder Konditionen, direkt oder indirekt einschränken. Art. 8a UWG ist rein zivilrechtlicher Natur und enthält keine strafrechtliche Sanktionierung.» Mit den im UWG vorgesehenen Klagen würden sich die Klageberechtigen zur Wehr setzen können. Dazu gehörten die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Wenn Kollektivinteressen auf dem Spiel stünden, das heisst, die wirtschaftlichen Interessen einer Mehrzahl von Personen betroffen sind, könne auch der Bund klagen.

Auch Davoser Hotels waren von den «Preisdiktaten» der Buchungsplattformen betroffen. Tamara Henderson, Präsidentin von Hotel Gastro Davos, zeigt sich gegenüber der DZ erleichtert: «Das ist ein wichtiger Entscheid für uns Hoteliers. ­Somit können wir in unserer Preis- und Angebotsgestaltung wieder frei entscheiden.» Die Vorgaben der Buchungsportale hätten sie eingeschränkt, und einige Betriebe seien zum Teil nicht konkurrenzfähig gewesen. Henderson spricht noch einen weiteren bedeutsamen Punkt an: «Es ist auch wichtig, dass die Leute bei uns auf den Homepages endlich den besten Preis bekommen und wir so unserer Direktbucher belohnen können. Der Bundesrat hat ein Zeichen gesetzt, dass es eben wichtig ist, dass diese Buchungsportale nicht am längeren Hebel sitzen, sondern wir als Unternehmer».

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