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EKW wehrt sich gegen Verfügung

Die Engadiner Kraftwerke AG reicht eine Einsprache gegen die Sanierungsverfügung des Spöls ein.

Südostschweiz
18.03.21 - 04:30 Uhr
Wirtschaft
Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) hat eine Verfügung erlassen, wie der Spöl zu sanieren sei und, dass diese Arbeiten allein durch EKW zu planen, auszuführen und zu finanzieren seien.
Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) hat eine Verfügung erlassen, wie der Spöl zu sanieren sei und, dass diese Arbeiten allein durch EKW zu planen, auszuführen und zu finanzieren seien.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Im 2016 liess die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) Korrosionsschutzarbeiten an der Staumauer Punt dal Gall durch eine spezialisierte Drittfirma ausführen. Bei diesen Arbeiten gelangte giftige Rostschutzfarbe in den im Nationalpark gelegenen Spölbach. Das am stärksten mit PCB belastete Tosbecken wurde im Jahr 2017 erfolgreich saniert. In der Folge strebte EKW eine rasche Sanierung der weiteren Abschnitte des Spöls an. «EKW liess dazu von einer spezialisierten Unternehmung ein Sanierungsprojekt erarbeiten und war bereit, dieses umzusetzen», schreibt das Unternehmen in einer Medienmitteilung. Bis zur Klärung der definitiven Kostentragung hätte EKW auch die Vorfinanzierung sichergestellt.

Nach langen Verhandlungen konnten sich die verschiedenen Parteien aber nicht über den Sanierungsumfang einigen. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) hat in der Folge eine Verfügung erlassen, wie der Spöl zu sanieren sei und, dass diese Arbeiten allein durch EKW zu planen, auszuführen und zu finanzieren seien.

Nicht nur EKW ist verantwortlich

Gegen diese Verfügung hat EKW nun das gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel ergriffen. «EKW erachtet die Verfügung in Teilen als gesetzwidrig», heisst es in der Stellungnahme. Die Sanierungs- und Kostentragungspflicht werde allein EKW auferlegt, obwohl gegen die am Schaden beteiligte Korrosionsschutzfirma ein Strafverfahren hängig ist. «Ferner gibt es nachweislich weitere Verursacher für die PCB-Belastungen im Spöl», schreibt EKW. In ihrer Beschwerde verlangt das Unternehmen deshalb, dass die Kosten auf die verschiedenen Verursacher zu verteilen seien. Auch zum Sanierungsumfang gebe es noch Klärungsbedarf.

«Sollte aus Sicht der Behörden ein weiteres Zuwarten nicht zu verantworten sein, so können die Behörden die Sanierung jederzeit als sogenannte Ersatzvornahme ausführen und die Kosten anschliessend den Verursachern überbinden», hält EKW fest. Jedenfalls sei EKW im Falle einer Einigung nach wie vor bereit, das vorliegende Sanierungsprojekt umzusetzen und vorzufinanzieren, sodass die anstehenden Arbeiten vor der gerichtlichen Klärung sämtlicher Fragen «zeitnah» in Angriff genommen werden können. (fh)

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