Gericht stellt Denkmalschutz über Handyempfang
Auf einem Hotel an der Thusner Neudorfstrasse wollte Swisscom eine Mobilfunkantenne erstellen. Das Gesuch blieb chancenlos – auch vor Verwaltungsgericht.
Auf einem Hotel an der Thusner Neudorfstrasse wollte Swisscom eine Mobilfunkantenne erstellen. Das Gesuch blieb chancenlos – auch vor Verwaltungsgericht.
Thusis. – In seinem dieser Tage publizierten Urteil stützt das Bündner Verwaltungsgericht den Entscheid der Gemeinde Thusis, das im Sommer 2012 eingereichte Swisscom-Baugesuch abzulehnen.
Die Begründung für das Nein zum Gesuch: Die geplante Antenne störe das Ensemble von erhaltens- und schützenswerten historischen Gebäuden an der Neudorfstrasse. Das Hotel selbst ist als erhaltenswert eingestuft, ein Nachbargebäude als schützenswert. Ebenfalls entscheidend war für die Gemeinde und das Gericht die Lage von Thusis in der Pufferzone des Weltkulturerbes Albula/Bernina. (jfp)