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Verkaufsbeschränkung führt zu 23 Prozent weniger Umsatz

Nach den positiven Entwicklungen in den letzten beiden Wintern ging der Transportumsatz der Bündner Bergbahnunternehmen seit Saisonstart bis Ende Dezember corona-bedingt um 22,8 Prozent zurück. Die Gästezahlen reduzierten sich um 17 Prozent.

Davoser
Zeitung
04.01.21 - 16:33 Uhr
Tourismus
Die regionalen Bergbahnen – hier im Rinerhorn-Gebiet – kamen bis jetzt relativ glimpflich davon.
Die regionalen Bergbahnen – hier im Rinerhorn-Gebiet – kamen bis jetzt relativ glimpflich davon.
ad

Trotz des Umsatzrückganges ist Bergbahnen Graubünden (BBGR), die Branchenorganisation der Bündner Bergbahnen, überzeugt, dass die Offenhaltung der Skigebiete über die Feiertage für die Gesundheit der Gäste und die Bündner Volkswirtschaft eine aus- gewogene Lösung war. Mit der Verkaufsbeschränkung der Tageskarten um einen Drittel und der entsprechenden Kommunikation gegenüber den Tagesgästen haben die Bündner Bergbahnen gezeigt, dass sie keine Krisenprofiteure sind. Als Branche wurde in Absprache mit der Bündner Regierung erreicht, dass sich die Gäste in der Fläche verteilten und grössere Menschenansammlungen vermieden wurden. Die Gäste genossen beste Verhältnisse und haben sich entsprechend den Schutzkonzepten diszipliniert und dankbar verhalten.

Bedürfnis nach Bewegung

Das Gästebedürfnis nach Bewegung draussen in der Natur war in diesen vom Virus geprägten Zeiten deutlich zu spüren. Zahlreiche Skigebiete konnten bereits frühzeitig Ende Oktober beziehungsweise im November ihre Tore öffnen und zahlreiche Gäste begrüssen. Nach dem Bündner Mini-Lockdown vom 2. Dezember und den bundesrätlichen Massnahmen ab dem 22. Dezember sowie der Verkaufsbeschränkung der Tageskarten um einen Drittel waren die Verluste aber nicht mehr zu vermeiden: Die Rückgänge von 22,8 Prozent beim Transportumsatz und 17 Prozent bei den Gästezahlen bedeuten auch gegenüber dem langjährigen Schnitt ein deutliches Minus: 6,2 Prozent beziehungsweise 7,4 Prozent im 5- respektive10-Jahres-Durchschnitt beim Transportumsatz sowie 2,4 bzw. 4,5 Prozent bei den Ersteintritten. Dabei ist die Region Davos Klosters mit einem Minus von 3,9 Prozent bei den Ersteintritten sowie 10,4 Prozent beim Transportumsatz relativ glimpflich davongekommen.

Entschädigung für Verluste

Die ganze Bergbahnbranche hat in Koordination mit der Bündner Regierung eine Verkaufsbeschränkung von Tageskarten von rund einem Drittel in Kauf genommen. Das hat sich deutlich im Umsatz und den Ersteintritten niedergeschlagen. Die älteren Genussskifahrer und die generationsübergreifenden Familienaktivitäten am Berg haben gefehlt. Die auf Take-Away beschränkte Berggastronomie musste massive Verluste hin- nehmen und durfte zudem weder Aufwärm- noch Sitzgelegenheiten für den Verzehr der Speisen und Getränke anbieten. Deshalb blieben die Skigäste zeitlich deutlich weniger lang in den Skigebieten. Alle diese Beschränkungen bedeuteten nicht nur Umsatzverluste, sondern wegen der strengen Schutzkonzepte auch deutlich höhere Aufwendungen. Die Bergbahnen haben damit als systemrelevante Tourismusinfrastruktur ihren Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. Durch das konzertierte Vorgehen konnte ein noch grösserer Schaden für die Bündner Volkswirtschaft vermieden werden, denn ein Drittel der Wertschöpfung in Graubünden entfällt auf den Tourismus. Die Bergbahnen ihrerseits erzielen mehr als 90 Prozent der Wertschöpfung im Winter. Für Präsident Martin Hug ist darum klar, dass die Bergbahnen für den geleisteten Service Public und die erlittenen Einbussen von Kanton und Bund entschädigt werden müssen. Verhandlungen sind im Gang, Details aber noch nicht spruchreif.

Offenhaltung der Skigebiete

Für die Bergbahnen ist es wichtig, dass sie im wertschöpfungsmässig bedeutenden Winter ihre Anlagen nun bis Ostern offen halten dürfen. Selbstverständlich auch weiterhin mit den entsprechenden Schutzmassnahmen. Mit der Offenhaltung der Skigebiete tragen die Bergbahnen dazu bei, dass sich die hohe Zahl der Gäste in den Tourismusdestinationen besser verteilt. Zu beachten ist, dass in Graubünden Restaurants (auch in Skigebieten) sowie Freizeiteinrichtungen bis voraussichtlich am 22. Januar noch geschlossen sein werden. In den Skigebieten ist die Verpflegung via Take-Away und neu seit dem 31. Dezember auch mit Sitzgelegenheiten auf den Sonnenterrassen möglich. Alle Massnahmen zum Schutze vor dem Coronavirus sind nach wie vor strikte einzuhalten. In und auf allen Bergbahnanlagen sowie in den Warte- und Zugangsbereichen (aussen und innen) tragen Gäste ab 12 Jahren und Mitarbeitende einen Mund-Nasen-Schutz. Standseilbahnen, Pendelbahnen und Gondeln werden nur zu zwei Dritteln gefüllt. Beim Anstehen ist der erforderliche Abstand einzuhalten. (pd)

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