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Mann muss wegen Mordes an seiner Frau 13 Jahre ins Gefängnis

Ein 71-jähriger Geschäftsmann ist am Freitag in Genf wegen Mordes an seiner Frau zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Ansicht der Richter gibt es genügend Beweise dafür, dass der Angeklagte seine Frau mit einem Kissen erstickt hat.

Agentur
sda
13.05.22 - 18:11 Uhr
Blaulicht
13 Jahre Gefängnis: Das Genfer Kriminalgericht verurteilte einen 71-jährigen Geschäftsmann wegen Mordes an seiner Frau. (Archivbild)
13 Jahre Gefängnis: Das Genfer Kriminalgericht verurteilte einen 71-jährigen Geschäftsmann wegen Mordes an seiner Frau. (Archivbild)
Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Der Angeklagte bestritt während des Prozesses jedoch, dass er seiner 66-jährigen Frau 2016 das Leben genommen habe. Er behauptete, dass seine Frau eines natürlichen Todes gestorben sei. Die Anwälte des Angeklagten erklärten, dass sie bis zum Schluss dafür kämpfen würden, dass die Unschuld ihres Mandanten anerkannt werde.

Das Genfer Kriminalgericht liess sich von der Unschuldsbeteuerung des Angeklagten indes nicht überzeugen. Nach Ansicht der Richter gibt es zu viele Elemente, welche die These des Mordes durch Ersticken bestätigen.

Verletzungen durch Angriff

Da wären zunächst die Verletzungen und Wunden in Gesicht und Mund der Verstorbenen. Diese können laut Gericht nur durch Reibung und Druck mit einem weichen Gegenstandes entstanden sein. Hinzu kommen die Blutergüsse an den Armen und Händen der Frau. Nach Ansicht des Gerichts wurden diese Verletzungen bei einen Angriff durch eine andere Person verursacht.

Zu guter Letzt wurde noch eine 4,5 Zentimeter lange Daunenfeder in den Bronchien der Verstorbenen gefunden. Für die Richter stand fest, dass das Opfer die Feder in einem verzweifelten Versuch zu atmen eingesaugt hat.

Die Angehörigen des Angeklagten waren zahlreich erschienen, um den 71-jährigen Mann beim Prozess zu unterstützen. Selbst die Kinder der Verstorbenen unterstützten ihn. Sie hielten es für unmöglich, dass dieser eine solche Tat begangen haben könnte.

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