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Staatsanwalt fordert lange Strafe für mutmasslichen Giftmörder

In Bern steht seit Montag ein Mann vor Gericht, der seine Frau im März 2021 mit einer tödlichen Dosis eines Gichtmedikaments vergiftet hat. «Ein Unfall», sagt sein Verteidiger, «ein kaltblütiger Mord», sagt die Staatsanwaltschaft.

Agentur
sda
16.01.23 - 18:40 Uhr
Blaulicht
Vor dem Regionalgericht in Bern muss sich ein Mann wegen Mordes verantworten. Er soll seine Frau mit Medikamenten vergiftet haben. (Symbolbild)
Vor dem Regionalgericht in Bern muss sich ein Mann wegen Mordes verantworten. Er soll seine Frau mit Medikamenten vergiftet haben. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der introvertierte und konfliktscheue Angeklagte sei nicht Manns genug gewesen, sich einer emotional und finanziell aufreibenden Trennung von seiner Frau zu stellen. Der ehemalige CEO einer Informatikfirma habe sich eine neue Liebe angelacht und die Ehefrau aus dem Weg räumen wollen. Zu diesem Schluss kam am Montag der Staatsanwalt.

Der Ehemann habe in langer Vorbereitung verschiedene medizinische Tötungsmöglichkeiten im Internet recherchiert und auf ausländischen Portalen entsprechende Medikamente bestellt und heimlich an ein Postfach liefern lassen.

Im März 2021 mischte er seiner Frau heimlich eine Überdosis eines Gichtmittels in den Kaffee. Die Frau litt zunächst an Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Im Spital verschlimmerte sich ihr Zustand stark, so dass sie einige Tage später starb - damals unter noch unklaren Umständen.

Im Blut der Patientin fand sich jedoch eine hohe Konzentration eines Giftstoffs, der aus Herbstzeitlosen gewonnen wird und der sich in Medikamenten findet, die gegen starke Gichtanfälle verabreicht werden. In Überdosis wirkt der Stoff tödlich. Der Ehemann wurde verhaftet.

Der gebildete Akademiker habe sehr wohl gewusst, oder hätte es mit geringster Denkanstrengung wissen können, dass es lebensgefährlich sei, jemandem eine dubiose, im Internet bestellte Substanz ohne genaue Dosierungsangaben zu verabreichen, argumentierte der Staatsanwalt.

Selbst als die Frau im Spital Qualen litt, habe der Ehemann die Ärzte nicht über die heimliche Verabreichung des Medikaments informiert, etwa damit sie den Magen der Frau hätten auspumpen können. Stattdessen habe er kaltherzig zugeschaut, wie seine Frau starb und den trauernden Witwer gegeben.

Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 6 Monaten.

Keine Tötungsabsicht

Der Angeklagte selber hatte die Tat nunmehr zwei Jahre bestritten respektive angegeben, sich nicht daran zu erinnern. Er leidet nach Angaben seines Verteidigers unter limbischer Enzephalitis, einer Krankheit bei der Gedächtnisstörungen auftreten.

Erst kurz vor der Gerichtsverhandlung vom Montag traf eine Erklärung des Mannes ein, wonach er einräumte, das tödliche Medikament beschafft und seiner Frau heimlich in den Kaffee geschüttet zu haben.

Es habe ihn genervt, dass sie immer wieder wegen irgendwelcher Zipperlein Besuche von oder bei Freunden abgesagt habe, gab der Angeklagte an. Da habe er ihr einmal zeigen wollen, wie sich wirkliche Symptome anfühlten. Er habe ihr aber keinesfalls eine tödliche Dosis verabreichen wollen, das sei ein Unfall gewesen.

Die Staatsanwaltschaft tat dies als Schutzbehauptung ab. Anders der Verteidiger: Auf der Internetseite, auf der sein Mandant das Arzneimittel im Ausland bestellt hatte, seien tatsächlich keine Hinweise zu finden, dass es ausser Erbrechen und Durchfall noch weit schwerwiegendere Nebenwirkungen auslöse, führte er aus.

Sein Mandant sei introvertiert und habe die Eigenschaft, Probleme auszusitzen und so zu tun, als wäre nichts. So erklärte der Verteidiger auch das auffällige Verhalten des Mannes kurz vor und nach dem Tod seiner Frau. Er hatte nämlich zunächst niemanden über das Ableben seiner Gattin informiert und mit seiner neuen Liebschaft, als wäre nichts, Ferienpläne geschmiedet.

Der Angeklagte sei nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freizusprechen. Stattdessen sei der über fünfzigjährige Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung »angemessen zu bestrafen".

Der gebrechlich wirkende Angeklagte hatte sich am Montag vor Gericht nur sehr leise, stockend und kaum verständlich geäussert. Er gab an, sich nicht mehr an alles zu erinnern.

Das Gericht wird sein Urteil am Donnerstagnachmittag bekannt geben.

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