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Bundesgerichts-Urteil zu Serafe-Abgabe wird weiter gezogen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die von der Serafe AG pro Haushalt erhobene Radio- und TV-Abgabe keine Diskriminierung von Singles darstellt. Der Beschwerdeführer zieht das Urteil nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter.

Agentur
sda
22.01.23 - 12:16 Uhr
Blaulicht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wird sich dazu äussern, ob die von der Serafe AG pro Haushalt erhobene Radio- und TV-Abgabe Singles diskriminiert. (Archivbild)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wird sich dazu äussern, ob die von der Serafe AG pro Haushalt erhobene Radio- und TV-Abgabe Singles diskriminiert. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Beschwerdeführer Alex Bauert bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Sonntagszeitung» und des «Nebelspalters». Er ziehe das Urteil weiter, weil er als Single bei der Radio- und Fernsehgebühr in unzulässiger Weise diskriminiert werde. Er wolle nicht gleich viel zahlen, wie Paare, Familien oder Wohngemeinschaften.

Bauert ist der Meinung, dass seine Chancen in Strassburg nicht schlecht stehen. Das Bundesgericht habe nämlich die Diskriminierung nicht verneint, aber entschieden, dass es sachlich begründet sei, die Abgabe einfachheitshalber pro Haushalt einzuziehen.

Die Serafe-Gebühr von 365 Franken (resp. 335 Franken seit 1.1. 2021) muss pro Haushalt entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl Personen, die dort leben.

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