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Zürich: Tod nach Streit um parkiertes Auto - Schuldspruch bestätigt

Es war fahrlässige Tötung: Das Zürcher Obergericht hat einen 57-jährigen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Er hatte bei einem Streit um ein falsch abgestelltes Auto einen 79-Jährigen geschlagen, der kurz darauf starb.

Agentur
sda
17.06.21 - 12:06 Uhr
Blaulicht
Ein auf dem Trottoir abgestelltes Auto hat in Zürich zu einem Streit mit Todesfolge geführt: Das Obergericht hat sich am Donnerstag mit dem Fall befasst.
Ein auf dem Trottoir abgestelltes Auto hat in Zürich zu einem Streit mit Todesfolge geführt: Das Obergericht hat sich am Donnerstag mit dem Fall befasst.
Keystone/ENNIO LEANZA

Der Beschuldigte hatte vor dem Obergericht am Donnerstag erneut einen Freispruch gefordert. Dieses bestätigte aber das Urteil des Bezirksgerichts Zürich, wobei es anstelle einer bedingten Freiheitsstrafe eine bedingte Geldstrafe verhängte.

Unbestritten war in der Berufungsverhandlung erneut, dass es zwischen den beiden Männern zu einem Streit gekommen war. Der 57-Jährige hatte an einem Abend im November 2017 sein Auto auf dem Trottoir abgestellt. Über den vorschriftswidrig parkierten Wagen regte sich der 79-Jährige auf.

In der Folge kam es zum Streit. Der Jüngere soll den Älteren mindestens dreimal gegen den Kopf geschlagen haben. Als der Betagte daraufhin zu Fall kam, soll der Beschuldigte ihm Tritte versetzt haben. Gemäss Anklageschrift hat sich die Situation daraufhin etwas beruhigt; der 79-Jährige stand diskutierend wieder auf, stürzte dann aber ein zweites Mal und verstarb.

Die Verteidigung machte geltend, dass die Schläge nicht ursächlich für den Tod gewesen seien. Das Herz des Seniors sei stark vorgeschädigt gewesen. Die Anklage hielt demgegenüber fest, dass der Tod auf eine Embolie zurückzuführen sei, die letztlich wohl durch die Tritte und die zugefügten Verletzungen ausgelöst worden sei.

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