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Bündner Behörden haben Grundrechte von Klimaaktivisten verletzt

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gruppierung Strike WEF Kollektiv gutgeheissen. Die Bündner Behörden verweigerten zu Unrecht die Benützung der Kantonsstrasse zwischen Küblis und Klosters für die Kundgebung «Winterwanderung für Klimagerechtigkeit».

Südostschweiz
25.10.24 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Klimaaktivisten gutgeheissen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Klimaaktivisten gutgeheissen. (Archivbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
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