Bündner Behörden haben Grundrechte von Klimaaktivisten verletzt
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gruppierung Strike WEF Kollektiv gutgeheissen. Die Bündner Behörden verweigerten zu Unrecht die Benützung der Kantonsstrasse zwischen Küblis und Klosters für die Kundgebung «Winterwanderung für Klimagerechtigkeit».
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gruppierung Strike WEF Kollektiv gutgeheissen. Die Bündner Behörden verweigerten zu Unrecht die Benützung der Kantonsstrasse zwischen Küblis und Klosters für die Kundgebung «Winterwanderung für Klimagerechtigkeit».
25.10.24 - 12:00 Uhr
Politik

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