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Referendumskomitee startet seine Nein-Kampagne zum Filmgesetz

Das Referendumskomitee hat am Dienstag seine Nein-Kampagne zur sogenannten «Lex Netflix» lanciert. Vom geänderten Filmgesetz profitiert laut den Gegnern nur die Schweizer Filmbranche - auf Kosten der Konsumierenden und der privaten TV-Sender.

Agentur
sda
29.03.22 - 11:06 Uhr
Politik
Verschiedene Jungparteien haben das Referendum gegen die sogenannte "Lex Netflix" ergriffen. Am Dienstag lancierten sie den Abstimmungskampf. (Archivbild)
Verschiedene Jungparteien haben das Referendum gegen die sogenannte "Lex Netflix" ergriffen. Am Dienstag lancierten sie den Abstimmungskampf. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das überparteiliche Komitee «Filmgesetz Nein» war zahlreich vor den Medien in Bern vertreten. Argumente gegen die Vorlage wurden aus den Reihen der Jungfreisinnigen, der Jungen SVP, der Jungen Mitte und der Jungen GLP laut. Daneben waren auch der Verband Schweizer Privatfernsehen (VSPF), der Gewerbeverband, der Verband Suisse Digital und das Konsumentenforum anwesend.

Sie alle teilen die Ansicht, dass das neue Filmgesetz «völlig missraten» ist, wie es in einer Mitteilung hiess. Von der Vorlage profitiere einzig die Filmbranche. Die Konsumierenden hätten das Nachsehen.

Warnung vor höheren Abogebühren

Die Gegner machten geltend, dass der Schweizer Film schon heute genügend unterstützt werde. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) für das Jahr 2019 flössen jährlich Subventionen im Umfang von über 120 Millionen Franken. Allein Bund, Kantone und Gemeinden subventionierten den Schweizer Film demnach mit über 80 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu komme die SRG, welche den Schweizer Film mit jährlich 50 Millionen Franken pro Jahr unterstütze.

Die neu geplante Investitionspflicht für ausländische Streaminganbieter von vier Prozent des Umsatzes bezeichnet das Nein-Komitee als «Filmsteuer». Wie die Befürworter der neuen Regeln verweisen auch die Gegner aufs Ausland, einfach mit einer anderen Aussage: Zahlreiche Länder würden keine Investitionsverpflichtung kennen - beispielsweise Österreich, England, Schweden und Norwegen.

Für das Referendumskomitee ist klar, dass die Investitionspflicht - mindestens teilweise - von den Streamingplattformen auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden wird. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft die Abogebühren steigen würden.

«Ungerechte» Quotenregelung

Die neu auch in der Schweiz geplante Quote, wonach Streamingdienste mindestens 30 Prozent Inhalte senden müssen, die in Europa produziert wurden, erachten die Gener als sinnlos. Die beschworene kulturelle Vielfalt bleibe ein falsches Versprechen, weil Filme aus einem einzigen europäischen Land genügten, um dieses EU-Quotenerfordernis zu erfüllen.

Zudem würden die Streaminganbieter mit der «ungerechten» EU-Filmquote gezwungen, ihren Filmkatalog anzupassen. In Vorahnung der geringen Nachfrage müssten die europäischen Werke von den betroffenen Akteuren «besonders gekennzeichnet und gut auffindbar» sein. Damit diktiert laut den Gegnern der «Lex Netflix» neu der Staat, was den Konsumierenden vor die Augen gesetzt werde.

Private TV-Sender gegen neue Regeln

Gegen das Gesetz ist auch der Verband Schweizer Privatfernsehen (VSPF). Zwar ist die Verpflichtung, vier Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren, nicht neu. Jedoch dürfen die Sender künftig die Werbung für den Schweizer Film nicht mehr voll, sondern nur noch begrenzt als Investition anrechnen lassen.

Das sei eine «massive Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für grössere private Schweizer TV-Sender», führte der VSPF aus. Es würden neu erhebliche Ersatzzahlungen an das unabhängige Filmschaffen fällig. Das vernichte Stellen.

Laut dem Privat-TV-Verband müsste beispielsweise der Sender 3+ in Zukunft «eine beträchtliche sechsstellige Summe» entweder in Form von Aufträgen oder Cash den unabhängigen Filmschaffenden zukommen lassen. Die TV-Privatsender unterstützten aus diesem Grund das Referendum.

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