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Neben Zertifikatspflicht gilt auch Maskentragpflicht im Bundeshaus

Schärfere Corona-Regeln im Bundeshaus: Die Teilnehmenden und Besuchenden der am kommenden Montag beginnenden Wintersession der eidgenössischen Räte müssen eine Maske tragen. Daneben gilt eine Covid-Zertifikatspflicht.

Agentur
sda
26.11.21 - 18:55 Uhr
Politik
Im Bundeshaus gilt während der kommenden Wintersession erneut eine generelle Maskentragpflicht. (Archivbild)
Im Bundeshaus gilt während der kommenden Wintersession erneut eine generelle Maskentragpflicht. (Archivbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Verwaltungsdelegation der Räte hat am Freitag «angesichts der stark zunehmenden Neuinfektionen» die Covid-Schutzmassnahmen für die Wintersession verschärft, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Zudem empfiehlt sie den Sessionsteilnehmenden, sich regelmässig testen zu lassen - auch geimpften und genesenen Personen.

Mit den neuen Massnahmen trägt die Verwaltungsdelegation auch dem Entscheid des Kantons Bern Rechnung, der die Maskentrag- und Zertifikatspflicht ebenfalls am Freitag deutlich verschärft hat. Die Maske kann ab nächster Woche im Bundeshaus nur für Wortmeldungen an Rats- oder Kommissionssitzungen sowie während des Konsumierens in den Gastronomiebetrieben abgelegt werden.

Die Verwaltungsdelegation wird nach eigenen Angaben im Verlaufe der nächsten Woche eine erneute Lagebeurteilung vornehmen. «Je nach Entwicklung behält sie es sich vor, neue Massnahmen zu entscheiden.»

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