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Kanton übernimmt Mehrkosten für Gesundheitseinrichtungen

Der Kanton Glarus wird die Mehrkosten der Gesundheitseinrichtungen tragen, die 2021 und zu Beginn des laufenden Jahres wegen der Pandemie entstanden sind.  Das war schon 2020 so.

Südostschweiz
16.06.22 - 13:52 Uhr
Politik
Der Kanton springt ein: Auch 2021 und 2022 sind beim Kantonsspital Glarus Mehrkosten aufgrund der Pandemie entstanden.
Der Kanton springt ein: Auch 2021 und 2022 sind beim Kantonsspital Glarus Mehrkosten aufgrund der Pandemie entstanden.
Bild Kantonsspital Glarus

Wegen der Coronapandemie sind dem Kantonsspital Glarus und den innerkantonalen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung teils massive Mehrkosten und Ertragsausfälle entstanden. Soweit der Kanton für die Versorgung verantwortlich ist und die Kosten auf behördliche Anordnungen zurückzuführen sind, wird er die entsprechenden pandemiebedingten Mehrkosten wie Vorhalteleistungen, Mehraufwand für Schutzmaterialien, zusätzliches Personal und bauliche Massnahmen übernehmen. Dies gab der Regierungsrat des Kantons Glarus in einer Mitteilung vom Donnerstag bekannt.

Im Jahr 2020 hat der Regierungsrat dem Kantonsspital, dem Fridlihuus und dem Glarnersteg Beiträge von 3,3 Millionen Franken für pandemiebedingte Mehrkosten sowie 660'000 Franken an die Ertragsausfälle des Kantonsspitals ausgerichtet. Für das Jahr 2021 und das erste Quartal 2022 hat er nun die entsprechenden Gesuche geprüft und für plausibel befunden, es fliessen für 2021 2,2 Millionen Franken und für 2022 615’00 Franken. Den Betrieben sei zudem mitgeteilt worden, dass spätestens mit dem Ende der besonderen Lage per 31. März 2022 keine pandemiebedingten Mehrkosten mehr geltend gemacht werden können, es sei denn im Herbst 2022 würden wieder Massnahmen notwendig. (red)

Das Kantonsspital Glarus erbringt gemeinwirtschaftliche Leistungen. Damit sind Leistungen gemeint, an denen das öffentliche Interesse gegenüber dem privaten Nutzen überwiegt. Dazu werden folgende Leistungen gezählt: Geburtshilfe, Intensivpflegestation, Notfallstation, Rettungsdienst, Notrufdienst, Universitäre Lehre und Pädiatrie. Die Abgeltung der einzelnen Leistungen basiert dabei auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, der Spitalverordnung und einem zwischen dem KSGL und dem Kanton gemeinsam entwickelten Modell.Die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen wird jeweils auf Basis der aktuellen Kosten- und Leistungsdaten für eine Legislaturperiode festgelegt. Entsprechend musste sie für die Legislaturperiode 2023–2026 neu vereinbart werden. Das Kantonsspital und der Regierungsrat verständigten sich dabei auf Basis der Kosten- und Leistungsdaten der Jahre 2017–2020 für die Periode 2023–2026 auf eine jährliche Abgeltung von 4,36 Millionen Franken. Damit erhöht sich die bisherige Abgeltung von 3,7 Millionen Franken um 660'000 Franken. Das geht aus einer Mitteilung des Kantons Glarus vom Donnerstag hervor. (red)

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