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Seehofseeli: Petition zeigt Wirkung

Mit dem «Secret Mountain» verwandelte sich das Seehofseeli-Areal letzten Winter in eine Après-Ski-Polarstation. Doch damit stiessen die Betreiber auf viel Kritik. Nun lenkte die Gemeinde ein und erliess ein Veranstaltungsreglement.

Andri
Dürst
03.10.23 - 08:00 Uhr
Politik
Dass der Pop-Up-Komplex optisch nicht gerade überzeugend daherkam, das gaben sogar die Betreiber selbst zu.
Dass der Pop-Up-Komplex optisch nicht gerade überzeugend daherkam, das gaben sogar die Betreiber selbst zu.
zvg

Am Après-Ski-Komplex, der von Dezember bis März im nördlichen Bereich des Seehofseeli-Areals betrieben wurde, hatten viele Einheimische keine Freude. So auch Hans Vetsch, der als Parteiloser im Grossen Landrat politisiert. Am 13. März reichte er eine von 1037 Personen unterzeichnete Petition mit dem Titel «Rettet den Erholungsraum Seehofseeli vor übermässigem Kommerz» ein. Da es sich hierbei um einen wichtigen Erholungsraum handle, wurde die Gemeinde aufgefordert, für Grossbauten und Einzäunungen auf dem Areal keine Bewilligungen mehr zu erteilen.

davos@promenade weiterhin möglich

Bereits in einer ersten Stellungnahme auf die Petition kündigte der Kleine Landrat (KL) die Einführung eines Nutzungsreglements an. Nun wurde das angekündigte Papier erlassen. «Damit will der KL sicherstellen, dass der beliebte Erholungsraum und die im Winter betriebene Eisfläche von der Bevölkerung ausgiebig genutzt werden können. In beschränktem Rahmen sollen aber auch andere Anlässe möglich sein, was für die Öffentlichkeit ebenfalls attraktiv sein kann», schreibt der zuständige Landrat Jürg Zürcher gegenüber der DZ. Dem KL sei es wichtig, dass der Erholungsraum Seehofseeli erhalten bleibe, aber auch Nutzungen für beliebte Anlässe wie Weihnachtsmarkt, verkehrsfreie Promenaden et cetera möglich blieben.

Weihnachtsmarkt Ja, Party-Bauten Nein – so sieht es das neue Reglement vor.
Weihnachtsmarkt Ja, Party-Bauten Nein – so sieht es das neue Reglement vor.
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Lärm verhindern

Konkret wird im Reglement beispiels­weise die Grundnutzung geregelt (im Sommer genügend Freiflächen plus Spielplatz, im Winter Eisfläche). Dazu heisst es: «Die Grundnutzungen dürfen durch Veranstaltungen und Installationen in der Regel nicht übermässig eingeschränkt werden. Insbesondere ist im Winter auch der Zugang zur Eisfläche sowie die Verbindung zwischen Parsennbahn und Parsennparkplatz jederzeit freizuhalten.» Des Weiteren regelt das Veranstaltungsreglement Details in Sachen Belegungsdauer, Licht, Werbung und ­Audioanlagen. Besonders bei Letzterem zieht der KL die Schraube offenbar an: «Audioanlagen sind so auszurichten und einzustellen, dass die Nachbarschaft nicht übermässig gestört wird. Ab 19 Uhr müssen die Planungswerte von 45 dB(A) in den in der Empfindlichkeitsstufe (ES) III liegenden Nachbarschaftsgebäuden mit lärmempfindlichen Räumen vollständig eingehalten werden.» Auf die ­Frage, wie diese Regelung zustande kam, antwortet Zürcher: «Zur Beurteilung von Lärmemissionen gibt es eine Vollzugs­hilfe mit allgemein gültigen Richtwerten, welche zur Ermittlung und Beurteilung des Lärms von öffentlichen Lokalen zur Anwendung kommt (Cercle Bruit).» Er versichert aber, dass Musik während des öffentlichen Schlittschuhlaufens im Rahmen dieser Richtwerte nach wie vor möglich sein werde. «Dies war auch während der letzten Jahre ohne jedwelche Reklamationen der Fall.»

Dass das neue Reglement im Sinne einer «Überregulierung» negative Auswirkungen auf das Areal als Veranstaltungsort haben könnte, glaubt der Landrat nicht: «Als Veranstaltungsort kann und soll das Seehofseeli nach wie vor genutzt werden. Die meisten Anlässe finden über Tag statt, und für diese sind die Einschränkungen marginal.» Der KL habe immer die Möglichkeit, gemäss Art. 13 bei Veranstaltungen Ausnahmen zu bewilligen. «Hierbei denken wir an Veranstaltungen wie Bundesfeier, verkehrsfreie Promenaden, Jazzfestival et cetera, aber auch an allfällige zukünftige Veranstaltungen von öffentlichem Interesse.»

Petitionär im «Grossen und Ganzen» zufrieden

Während die Petition ein faktisches Verbot von «Grossbauten» auf dem Areal forderte, findet sich dieser Begriff so nicht im Reglement. Wie der zuständige Landrat erklärt, sei der Begriff «Grossbauten» schwammig, weshalb die Verwendung dieses Begriffes in einem Reglement nicht sinnvoll sei. Es gelte, Bauten von Fall zu Fall zu beurteilen. Und ge­wisse Rahmenbedingungen seien mit der erwähnten Regelung der Grundnutzung ja vorgegeben.

Der Petitionär zeigt sich gegenüber der DZ mit der nun getroffenen Lösung einverstanden. «Ich bin mit dem vorliegenden Reglement im Grossen und Ganzen zufrieden. Entscheidend wird sein, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt wird. Für mich ist die Sache momentan er­ledigt – ich werde aber weiterhin ein ­Auge darauf haben», so Hans Vetsch.

«Mittels rechtlicher Schritte Treiben unterbinden»

Nicht nur Vetsch wurde in Sachen Seehofseeli aktiv, auch die StWEG Seehof, die ein Servitut auf einem Teil des Areals ­besitzt, insistierte bei der Gemeinde, Projekte wie das «Secret Mountain» nicht mehr zu bewilligen. Auf Anfrage der DZ meint der zuständige Rechtsvertreter Folgendes: «Wir nehmen zur Kenntnis, dass das neue Verantstaltungsreglement ab sofort und für alle gilt. Auch sollen ­explizit die zugunsten der StWEG Seehof bestehenden Überbauungsbeschränkungen geschützt werden. Gemäss dieser Dienstbarkeit aus dem Jahr 1970 wird auch eine ruhige Nutzung für den Eissport wie Schlittschuhlaufen, Eisstockschiessen und Curling vorausgesetzt. Aus Sicht der StWEG Seehof haben auch temporäre Gebäude mit Partycharakter mit sofortiger Wirkung keine Berechtigung mehr, auch für noch bestehende Privatverträge.» Die StWEG Seehof werde sich auf ihr Servitut berufen und mittels rechtlicher Schritte ein Treiben wie im vergangenen Winter beim Seehofseeli unterbinden.

Was passiert im kommenden Winter?

Unklar ist noch, ob «Secret Mountain» im kommenden Winter erneut nach ­Davos kommen möchte. Denn eigentlich besteht zwischen dem Verein und der ­Gemeinde ein Dreijahresvertrag für die Nutzung des Seehofseeli-Areals. Dieser Vertrag sei bisher nicht gekündigt worden, erklärt Zürcher. «Grundsätzlich ist das Reglement ab sofort gültig, hebelt aber nicht automatisch den bestehenden Vertrag aus.» Sprich: Secret Mountain darf auf die Gültigkeit ihres Vertrages pochen. Die Gemeinde sei mit dem ­Ve-rein im Gespräch betreffend des weiteren Vorgehens, ergänzt Zürcher. Die DZ erkundigte sich auch bei Secret Mountain nach der Zukunft. Man hielt sich aber bedeckt und meinte, es werde zu gegebener Zeit kommuniziert.

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