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Filmgesetz-Gegner reichen Abstimmungsbeschwerden ein

Das Referendumskomitee gegen das Filmgesetz (Lex Netflix) hat in vier Kantonen Beschwerde erhoben gegen den Bundesrat. Sie wirft der Regierung vor, in der Abstimmungsbroschüre falsche Angaben zu machen.

Agentur
sda
12.04.22 - 12:44 Uhr
Politik
Vor allem wegen dieser Abbildung im Abstimmungsbüchlein hat das Referendumskomitee Abstimmungsbeschwerden eingereicht.
Vor allem wegen dieser Abbildung im Abstimmungsbüchlein hat das Referendumskomitee Abstimmungsbeschwerden eingereicht.
Bundeskanzlei (admin.ch)

Die Abstimmungsbeschwerde sei am Montag an vier Kantonsregierungen geschickt worden, sagte Jungfreisinnigen- und Referendumskomitee-Präsident Matthias Müller am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle, dürften diese aber nicht darauf eingehen. Deshalb werde sich danach wohl das Bundesgericht mit der Angelegenheit befassen, sagte Müller.

Die Gegner des Filmgesetzes monieren, gewisse Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein seien falsch oder veraltet. In der Beschwerde gehe es vor allem um eine Karte auf Seite 13, welche die europäischen Länder mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste abbildet, sagte Müller.

Ungereimtheiten auf Karte

Die Redaktion der SRF-Diskussionssendung «Arena» hatte die Karte untersucht. Diese beruht auf einem Bericht der europäischen audiovisuellen Informationsstelle aus dem Jahr 2019. Gemäss «Arena»-Recherchen unterscheidet dieser Bericht aber unter anderem zwischen «Mandatory Investment» und «General Obligation».

Ersteres entspricht einer nicht näher ausgeführten finanziellen Investitions- oder Abgabepflicht, letzteres der gezielten Förderung europäischer Werke und des Zugangs zu ihnen.

Diese beiden Formen der Abgaben dürften also nicht in den gleichen Topf geworfen werden, hielt die «Arena» fest. In der abgebildeten Karte sei das aber geschehen. Bei der weiteren Überprüfung durch die Sendung zeigte sich zudem, dass Schweden, anders als auf der Karte eingezeichnet, keine Investitions- oder Abgabepflicht kennt. Das gelte auch für die Niederlande.

Bereits am Wochenende hatte Müller der Nachrichtenagentur Keystone-SDA gesagt, das Referendumskomitee habe Fehler im Abstimmungsbüchlein seit längerem geltend gemacht. Die Recherche des Fernsehens habe das Komitee in seiner Ansicht bestätigt, die Informationen seien irreführend. «Wenn das falsch ist, kann vieles andere irreführend sein», hatte Müller gesagt.

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