Graubünden weitet E-Voting auf weitere Gemeinden aus
Seit diesem Jahr bieten die Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental versuchsweise E-Voting an. Der Kanton Graubünden zieht nach den ersten drei elektronischen Urnengängen ein positives Zwischenfazit und bereitet die Ausweitung von E-Voting in weiteren Bündner Gemeinden vor.
Seit diesem Jahr bieten die Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental versuchsweise E-Voting an. Der Kanton Graubünden zieht nach den ersten drei elektronischen Urnengängen ein positives Zwischenfazit und bereitet die Ausweitung von E-Voting in weiteren Bündner Gemeinden vor.
Der Kanton Graubünden ist mit den bisherigen E-Voting-Einsätzen zufrieden. Die angemeldeten E-Voterinnen und E-Voter haben den neuen Stimmkanal rege genutzt und den Abstimmungsprozess verstanden. Die Sicherheit war zu jeder Zeit gewährleistet.
Mindestens 12 weitere Gemeinden starten 2025 mit E-Voting
Nach dem erfolgreichen Start wird der E-Voting-Betrieb in den aktuellen sechs Pilotgemeinden wie geplant fortgesetzt. Ausserdem hat die Standeskanzlei bereits nach dem ersten erfolgreichen Abstimmungssonntag vom 3. März mit den Arbeiten für die schrittweise Ausweitung von E-Voting auf weitere interessierte Gemeinden begonnen. Dabei haben sowohl die technischen als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen in den Gemeinden starken Einfluss auf den Zeitplan für die Einführung des elektroni-schen Stimmkanals.
Ab der eidgenössischen Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 werden neu die Stimmberechtigten in den sieben Gemeinden Arosa, Bonaduz, Davos, Domleschg, Malans, Maienfeld und Silvaplana die Möglichkeit haben, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Ebenfalls noch im Jahr 2025 ist die E-Voting-Einführung in den Gemeinden Grüsch, Jenins, Rheinwald, Scharans und Tamins geplant. Aufgrund der technischen Voraussetzungen ist bei diesen fünf Gemeinden der erste mögliche E-Voting-Abstimmungstermin noch nicht festgelegt. Schritt für Schritt sollen so alle interessierten Gemeinden am Versuchsbetrieb teilnehmen können. Mit sechs weiteren interessierten Gemeinden ist der Kanton Graubünden bereits in Kontakt.
Anmeldung für Stimmberechtigte jederzeit möglich
Stimmberechtige in den Pilotgemeinden, die sich für E-Voting entscheiden, müssen sich bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei ihrer Gemeinde anmelden. Die Stimmberechtigten der neuen Pilotgemeinden, die am 18. Mai 2025 das erste Mal per Mausklick abstimmen dürfen, können sich voraussichtlich ab Anfang 2025 dafür anmelden.
Weitere Informationen zu E-Voting unter www.gr.ch/e-voting und evoting-info.ch.
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