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So macht die FHGR auf die Kinder-Privatsphäre im Internet aufmerksam

Kinder brauchen auch im Internet Schutz. Um das aufzuzeigen, wechselt die Fachhochschule Graubünden auf Social Media die Perspektiven und lässt ein Mädchen Posts von ihrer Familie machen.

Agentur
sda
07.10.21 - 11:20 Uhr
Politik
Die Privatsphäre von Kindern im Internet soll besser geschützt werden. Eltern gehen damit oft fahrlässig um. Das Bundesamt für Sozialversicherungen will das nun ändern. (Symbolbild)
Die Privatsphäre von Kindern im Internet soll besser geschützt werden. Eltern gehen damit oft fahrlässig um. Das Bundesamt für Sozialversicherungen will das nun ändern.
Bild Keystone/AP/Michael Probst

Die nationale Plattform «Jugend und Medien» des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) führt zum Thema Schutz der Kinder-Privatsphäre im Internet einen Aktionsmonat durch. Auf @insta4emma, einem Projekt der Fachhochschule Graubünden, begleiten die Userinnen und User von Instagram die siebenjährige Emma - und werden durch ihre Posts zur Reflexion über ihr eigenes Verhalten in sozialen Medien angeregt, wie es in einer Mitteilung des BSV vom Donnerstag heisst.

Der Aktionsmonat will auf humorvolle Art und durch einen Perspektivenwechsel die Sinne schärfen. Im Fokus steht die Frage, wie Eltern, Grosseltern und andere Bezugspersonen Fotos und Videos von Kindern in sozialen Netzwerken veröffentlichen können, ohne deren Privatsphäre zu verletzen.

Der Schutz der Persönlichkeit und der eigenen Privatsphäre sei ein Recht, das Menschen ab ihrer Geburt zustehe, betont das BSV. Und den Erwachsenen komme eine Schlüsselrolle zu, wenn es um den Daten- und Persönlichkeitsschutz von Kindern geht.

Einverständnis nötig

Das Bundesamt für Sozialversicherungen weist zunächst auf das Recht am eigenen Bild hin. Alle abgebildeten Personen müssten mit der Aufnahme und Veröffentlichung einverstanden sein - auch die eigenen Kinder. Abgeraten wird auch davon, Fotos oder Videos zu posten, auf denen die Kinder nackt oder spärlich bekleidet sind oder von peinlichen oder unvorteilhaften Situationen, auch wenn diese im Moment lustig erscheinen.

«Fragen Sie ihr Kind, sobald es alt genug ist, ob es mit der Veröffentlichung eines Fotos oder Videos einverstanden ist», empfiehlt das BSV. Gewarnt wird auch vor der Veröffentlichung von persönlichen oder sensiblen Daten mit einem Foto oder Video. Bespiele sind: vollständige Vornamen und Namen, Adresse und Geburtsdatum. Dadurch könnten Rückschlüsse auf Aufenthalts- oder Wohnort gezogen werden.

Privatsphäre-Schutz überprüfen

Nur Leute, die die Eltern kennen, sollten Fotos oder Videos von Kindern sehen. «Überprüfen Sie regelmässig die Privatsphäre-Einstellungen der von Ihnen genutzten Social-Media-Dienste», rät das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Insta4Emma ist ein Projekt der Fachhochschule Graubünden und konzentriert sich auf den Aspekt des «Sharenting», einer Wortschöpfung aus den englischen Begriffen «share» (teilen) und «parenting» (Erziehung/Elternschaft), wie das BSV schreibt.

Das Projekt setzt dafür auf einen Perspektivenwechsel und lässt einen Monat lang die siebenjährige Emma Schnappschüsse aus dem Alltag ihrer Eltern, Verwandten und Bekannten auf Instagram posten.

Dass die Aufnahmen, die Emma lustig findet, für die Erwachsenen nicht immer vorteilhaft sind, soll die Userinnen und User zur Reflexion anregen und für einen bewussten, verantwortungsvollen Umgang mit privaten Inhalten sensibilisieren.

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