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Nationalrat will strengere Flugreiseregeln für Parlamentsmitglieder

Der Nationalrat will neue Regeln zur Verwendung der Verkehrsmittel für Reisen von Parlamentsmitgliedern etablieren. Nur wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauert oder eine zusätzliche Übernachtung notwendig ist, soll ein Flugticket bezahlt werden.

Agentur
sda
21.09.21 - 12:56 Uhr
Politik
Mitgliedern des Parlaments soll ein Flugticket nur noch dann bezahlt werden, wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauern würde. (Symbolbild)
Mitgliedern des Parlaments soll ein Flugticket nur noch dann bezahlt werden, wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauern würde. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die grosse Kammer hat am Dienstag einer entsprechenden Vorlage mit 114 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Angestossen wurde die Verordnungsänderung mit einer parlamentarischen Initiative von Michael Töngi (Grüne/LU), der beide Ratsbüros Folge gaben. In der grossen Kammer stimmten die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion gegen die Vorlage.

Die anderen Fraktionen stimmten den neuen Regeln zu. Grundsätzlich sollen künftig vom Bund bezahlte Reisen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern und Parlamentskommissionen bis zu einer Reisezeit von sechs Stunden per Bahn zu erfolgen haben. Heute bestehen keine Vorschriften zur Verwendung der Verkehrsmittel.

Die Mehrheit argumentierte mit ökologischen Argumenten. Eine Bahnreise sei einer Flugreise vorzuziehen, da der Ausstoss klimaschädlicher Emissionen bedeutend tiefer liege, lautete der Tenor. Ein Grossteil der Flugreisen seien Kurzstreckenflüge und könnten vermieden werden.

Wer trotzdem ins Flugzeug steigen will, müsste gemäss geänderter Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz selber für die Kosten aufkommen. Stimmt auch der Ständerat der Vorlage zu, unterliegen Parlamentarier und Parlamentarierinnen den gleichen Regeln wie Mitarbeitende der Bundesverwaltung. Auch sie dürfen erst ab einer Bahnreisezeit von über sechs Stunden ins Flugzeug steigen.

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