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Ab Montag heisst es an der Oberstufe: Masken tragen!

Die Maskenpflicht dauert bis nach den Herbstferien. Sie gilbt für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler von Oberstufe und Sekundarstufe II.

Südostschweiz
09.09.21 - 17:38 Uhr
Politik
Hängen auch an St. Galler Schulen wieder: Plakate erinnern Schülerinnen und Schüler an die Maskenpflicht.
Hängen auch an St. Galler Schulen wieder: Plakate erinnern Schülerinnen und Schüler an die Maskenpflicht.
BILD KEYSTONE

In den Schulen habe es zuletzt eine massive Zunahme von Ansteckungen gegeben, sagte Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA (Ausgabe vom Donnerstag). Es drohten Schulschliessungen. Dies wolle man verhindern.

Nun werden die gleichen Massnahmen wieder in Kraft gesetzt, die im Kanton St. Gallen bereits bis im Juni galten und danach aufgehoben wurden. Mit den anderen Ostschweizer Kantonen sei dieser Schritt nicht abgesprochen. «Wir haben sofort entschieden», so der Regierungsrat.

Die Maskenpflicht gilt für alle Lehrpersonen in Volksschule und Sekundarstufe II sowie für alle Kinder und Jugendlichen der Oberstufe und der Sekundarstufe II, teilte das Bildungsdepartement am Donnerstag mit. Die Massnahme startet am kommenden Montag, 13. September und dauert bis zwei Wochen nach den Herbstferien.

Die Ausbreitung des Coronavirus finde vor allem in Innenräumen statt, in denen keine Masken getragen werden. Dies sei neben dem häuslichen Umfeld auch in Schulzimmern der Fall. Die Zahl der Erkrankungen sei angestiegen, auch wenn sich bei Kindern kaum schwere Verläufe zeigten, heisst es in der Mitteilung weiter.

Nicht mehr in Quarantäne

Das Tragen der Maske sei wirkungsvoll, schreibt die Regierung weiter. Es dämme die Ausbreitung des Virus tendenziell ein. Klassen mit Maske müssen gemäss Mitteilung vom Donnerstag nicht mehr in Quarantäne gesetzt werden, selbst wenn mehrere Schülerinnen und Schüler oder die Lehrperson erkranken. In diesen Fällen sei davon auszugehen, dass die Ansteckung ausserhalb der Schule stattgefunden hat.

Das Maskentragen entlaste auch die Ausbruchstestungen, ist die St. Galler Regierung überzeugt. Diese seien noch dann anzuordnen, wenn der Verdacht auf Ausbreitung innerhalb der Klasse bestehe.

Grundsätzlich zumutbar

Welche Massnahmen für die Schule verhältnismässig sind, wird gemäss Mitteilung von Fachleuten, Schulverantwortlichen und Eltern anhaltend kontrovers beurteilt. Es sei zurzeit herausfordernd, akkurate Massnahmen zu treffen. Das Maskentragen sei zwar wenig angenehm und wenig beliebt, weiss auch die Regierung. Es sei jedoch aus medizinischer Sicht grundsätzlich zumutbar und habe sich in den früheren Wellen bewährt. Jedenfalls sei es den Massentestungen, die unter verschiedenen Aspekten wenig effizient sind und den Schulen beträchtliche Umtriebe verursachten, vorzuziehen. Erst recht gehe es der Inkaufnahme von Schulschliessungen vor, die mit allen Mitteln zu verhindern sind.

Kompensation für Zertifikat

Der Bundesrat verordnet neu für Veranstaltungen mit Ansammlungen von Personen eine Zertifikatspflicht nach dem Kriterium geimpft – genesen – getestet. Eine Zertifikatspflicht entsprechender Art für Unterrichtsveranstaltungen in der Volksschule und der Sekundarstufe II ist vom Bundesrecht ausgenommen und wäre dort auch nicht praktikabel, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Maskenpflicht trage dazu bei, diese Differenz auszugleichen.

Das neue Maskenobligatorium decke sich mit demjenigen in zurückliegenden Pandemiewellen. Die Befristung bis zwei Wochen nach Ende der Herbstferien sei darauf ausgerichtet, die heikle Zeit nach der Ferienrückkehr abzudecken. Die Entwicklung der Pandemie werde aber daraufhin beobachtet, ob eine vorzeitige Aufhebung des Obligatoriums möglich würde.

Als nicht verhältnismässig taxiert die Regierung ein Maskenobligatorium für Kinder der Primarschule. Abgesehen von ohnehin milden Verläufen bei Kindern in diesem Alter sei zu beachten, dass sich diese Kinder aus anatomischen Gründen gegenseitig kaum ansteckten. Miterfasst vom Maskentragen sind die Lehrpersonen in Primarschule und Kindergarten.

Impfen als beste Massnahme

Der beste Schutz für alle Beteiligten bietet die Impfung. Diese ist nachhaltig und verbessert die Ausgangslage für Herbst und Winter massgeblich. Die Impfung ist niederschwellig für Jugendliche ab 12 Jahren erhältlich. Sind sie und vor allem auch alle Lehrpersonen geimpft, sind auch die jüngeren Kinder gut geschützt.

Informationen zur Impfung sind auf der Website des Kantons zu finden. (sda)

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