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Bundesrat plant nächsten Corona-Öffnungsschritt vor Sommerferien

Der Bundesrat kündigt an: Ab 28. Juni soll die Maskenpflicht im Freien fallen, Beizer sollen mehr Personen bewirten können und Discos sollen öffnen. Die Informationen im Livestream.

Südostschweiz
11.06.21 - 13:31 Uhr
Politik
Bundesrat Alain Berset tritt wieder vor die Medien.
Bundesrat Alain Berset tritt wieder vor die Medien.
KEYSTONE

Der Bundesrat plant einen weiteren grösseren Öffnungsschritt vor der Sommerpause. Ab 28. Juni soll die Maskenpflicht im Freien aufgehoben werden. Beizer sollen mehr Personen bewirten können. Auch Discos sollen für Personen mit Covid-Zertifikat wieder zugänglich sein.

Seit dem letzten Öffnungsschritt von Ende Mai hat sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert - im Gegenteil: Die Fallzahlen sinken seit Wochen kontinuierlich, die Spitalbetten sind immer weniger mit Covid-Patienten belegt, gleichzeitig sind immer mehr Personen gegen das Coronavirus geimpft. Deshalb steht weiteren Lockerungen der Massnahmen vor den Sommerferien laut Bundesrat nichts im Wege.

Er hat am Freitag die Konsultation zum fünften Öffnungsschritt gestartet. Der definitive Entscheid soll am 23. Juni erfolgen.

Weniger Maske

Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen aufzuheben, ebenso auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften.

Am Arbeitsplatz soll die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten aber weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für alle Betriebe ist im Vorschlag des Bundesrats nirgends erwähnt.

Aufheben will der Bundesrat die Maskenpflicht auch in der Sekundarstufe II. Für Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen wieder die Kantone zuständig sein.

Mehr Gäste und Besucher

Auch Beizer sollen mit weiteren Lockerungen rechnen können. Der Bundesrat will die Gruppengrösse von vier auf sechs Personen pro Tisch erhöhen. Wie bisher soll eine Sitzpflicht gelten. Auf Restaurantterrassen will der Bundesrat die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen, die Maskenpflicht und die Sitzpflicht aufheben. Die Kontaktdaten aller Gäste sollen aber weiterhin erhoben werden müssen.

Betreiber von Discos sollen Ende Juni nach monatelanger Schliessung ihre Tanzflächen wieder öffnen können. Jedoch soll nur Personen mit Covid-Zertifikat - also Geimpften, Genesenen oder Getesteten - Einlass gewährt werden. Maximal sollen 250 Personen anwesend sein dürfen. Sie sollen keine Maske tragen, aber ihre Kontaktdaten angeben.

Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen nach den Plänen des Bundesrats ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können. Aquaparks sollen mit Platzeinschränkungen für alle Besucherinnen und Besucher wieder öffnen können.

Keine Regeln bis fünfzig Personen im Freien

Bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat sollen ab Ende Juni drinnen maximal 3000, draussen 5000 Personen teilnehmen können - unabhängig davon, ob eine Sitzpflicht gilt. Es soll stets zwei Drittel der Kapazität genutzt werden dürfen. Ab dem 20. August soll an Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat eine Höchstgrenze von 10'000 Personen gelten. In Sportstadien im Freien mit Sitzplätzen soll es keine Beschränkungen mehr geben.

Für Veranstaltungen, die allen Personen offenstehen, sollen schärfere Regeln gelten: Wenn das Publikum sitzt - wie im Kino, im Theater oder am Fussballmatch - dann sollen maximal 1000 Personen teilnehmen können. Wenn sich die Menschen bewegen - wie an einer Hochzeit oder an einem Konzert ohne Bestuhlung - sollen maximal 250 Personen teilnehmen können. Die Kapazität der Örtlichkeit soll bis zur Hälfte genutzt werden dürfen.

Grundsätzlich soll auch bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen erlaubt sein, was im Privaten möglich ist. Das heisst: Wenn sich im Familien- und Freundeskreis höchstens dreissig Personen in Innenräumen oder fünfzig in Aussenbereichen treffen, soll auf Schutzmassnahmen verzichtet werden können. So soll zum Beispiel an einer Geburtstagsfeier in einem Restaurant auf Vorgaben wie Maske, Abstand oder Sitzpflicht verzichtet werden können.

Impfung wirkt wohl länger

Schliesslich will der Bundesrat die Beschränkung der Gruppengrösse bei Sport- und Kulturaktivitäten aufheben. In Innenräumen soll weiterhin eine Maskenpflicht gelten. Es soll der erforderliche Abstand eingehalten werden müssen. Auftritte von Chören sollen neu auch in Innenräumen wieder möglich sein.

Die Kantone, Sozialpartner und die zuständigen Parlamentskommissionen können sich in den nächsten Tagen zu den Vorschlägen äussern. Diese entsprechen grösstenteils den bereits früher geäusserten Forderungen von Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen Parteien.

Wie der Bundesrat weiter schreibt, wird er am 23. Juni zusammen mit dem definitiven Entscheid über den Öffnungsschritt auch über die Dauer der Impfwirksamkeit befinden. «Gemäss mehreren Studien dürfte die Impfung mit den in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen länger als sechs Monate wirksam sein.» Dies sei für verschiedene Regelungen wichtig, unter anderem für das Covid-Zertifikat.

Einfacheres Reisen

Der Bundesrat will am 28. Juni die Reiseeinschränkungen weiter lockern. Die Quarantänepflicht für Einreisen aus allen Staaten und Gebieten des Schengen-Raums soll vollständig aufgehoben werden. Auch Drittstaatenangehörige sollen wieder einreisen dürfen

Wer aus Schengen-Staaten wie Italien oder Frankreich mit dem Flugzeug in die Schweiz reist und geimpft oder von Covid-19 genesen ist, muss einzig seine Kontaktdaten angeben. So sieht es der Vorschlag des Bundesrats vor, den er am Freitag in die Konsultation geschickt hat.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen. Bei Einreisen mit dem Zug oder dem Auto sollen keine Kontaktdaten angegeben werden müssen. Als Nachweis einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses soll in Zukunft auch das Covid-Zertifikat verwendet werden können.

Erleichterungen soll es auch für Einreisende von ausserhalb des Schengen-Raums geben. Das Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten soll für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Dieser Schritt soll in Übereinstimmung mit den EU-Staaten erfolgen.

Die Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) will der Bundesrat zudem auf Staaten und Gebiete reduzieren, in denen eine «besorgniserregende Virusvariante zirkuliert».

Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen die die Impfung nicht mehr schütze, könne für alle Einreisenden aus diesen Staaten die Quarantänepflicht wieder eingeführt werden, heisst es in einer Mitteilung. So habe der Bundesrat «ein Instrument zur Hand», um die Verbreitung neuer Virusvarianten frühzeitig einzudämmen.

Genesene oder Geimpfte können aber auch aus diesen Staaten ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Alle anderen Personen müssen einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und nach der Einreise in Quarantäne. Am Flughafen werden die Kontaktdaten aufgenommen.

Die Einreisebestimmungen in die Schweiz sind heute in zwei Covid-19-Verordnungen festgehalten.

Weitere Hilfe für Lernende und befristet Angestellte

Lernende sowie Personen, die befristet oder auf Abruf angestellt sind, sollen unter Bedingungen ab 1. Juli und bis Ende September Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Und die Kurzarbeitsentschädigung soll bis zu zwei Jahre lang bezogen werden können.

Diese Vorschläge hat der Bundesrat am Freitag in Konsultation gegeben. Kantone, die Sozialpartner und die zuständigen Kommissionen des Parlaments können sich nun dazu äussern. Entscheiden will der Bundesrat am 23. Juni.

Viele Betriebe und Angestellte könnten trotz der Öffnungen noch nicht arbeiten wie vor der Pandemie, schrieb der Bundesrat am Freitag zum Entscheid. Der Anspruch von Lehrlingen und Lehrtöchtern auf Kurzarbeitsentschädigung besteht nur, wenn die Ausbildung Vorrang hat und ihr Betrieb behördlich geschlossen wurde.

Temporärangestellte und Angestellte auf Abruf erhalten die Entschädigung unter der Bedingung, dass behördlich angeordnete Massnahmen wie Kapazitätsbeschränkungen verhindern, dass sie ihre Arbeit vollständig aufnehmen können.

Vom 1. Juli an will der Bundesrat zudem für den Bezug der Kurzarbeitsentschädigung wieder eine Karenzzeit einführen. Diese dauert einen Tag. Verlängern will er auch das summarische Abrechnungsverfahren. (sda)

Der Bundesrat hat über sein Vorhaben an einer Pressekonferenz informiert. Hier könnt Ihr das Geschehen im nochmals mitverfolgen:

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