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Bundesrat will mit Testoffensive weitere Lockerungen ermöglichen

Der Bundesrat hat am Freitag seine Testoffensive bestätigt. Wer sich in der Schweiz gegen Corona testen lässt, tut dies ab dem 15. März gratis - mit oder ohne Symptome. In der Konsultation wurde dieser Schritt weitherum begrüsst.

Agentur
sda
12.03.21 - 14:30 Uhr
Politik
Der Bundesrat will mehr testen. Wer sich ab dem kommenden Montag testen lässt, tut dies gratis. Der Bund übernimmt sämtliche Kosten. (Themenbild)
Der Bundesrat will mehr testen. Wer sich ab dem kommenden Montag testen lässt, tut dies gratis. Der Bund übernimmt sämtliche Kosten. (Themenbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Landesregierung habe deshalb die Ausweitung der Teststrategie ohne wesentliche Änderungen beschlossen, heisst es in einer Mitteilung. «Mit einer verstärkten Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden.»

Ab dem 15. März übernimmt der Bund nach den Kosten für die PCR-Tests auch jene für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen. Sobald das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Selbsttests für den Markt freigibt, kann jede Person in der Schweiz pro Monat fünf solcher Selbsttests kostenlos in einer Apotheke beziehen. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen.

Belohnung für Geimpfte und Getestete

Weitere Änderungen schlägt der Bundesrat im Umgang mit geimpften oder regelmässig getesteten Personen vor. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht aufgehoben werden.

Für Unternehmen, die 80 Prozent der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen, soll die Kontaktquarantäne entfallen. Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, wird die Quarantänepflicht aufgehoben.

Diese Vorschläge gehen noch bei den Kantonen und weiteren Kreisen in die Vernehmlassung.

Eine App für zwei Länder

Schliesslich hat die Schweiz mit Deutschland eine Lösung bei den Corona-Warn-Apps erzielt. Verabschiedet wurde die rechtliche Grundlage, damit die Swiss-Covid-App mit der deutschen Corona-Warn-App interoperabel sein kann.

Sobald die Lösung technisch umgesetzt ist, müssen beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr beide Apps auf dem Mobiltelefon installieren. Die Schweizer App-Nutzerinnen und -Nutzer werden danach auch informiert, wenn sie mit einer Person in Kontakt waren, welche die deutsche App nutzt und später positiv getestet wurde.

Heute müssen Personen beide Apps auf ihrem Mobiltelefon installiert haben und jeweils - je nachdem, wo sie sich befinden - die eine oder andere App aktivieren. Die gleichzeitige Aktivierung beider Apps ist technisch nicht möglich.

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