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BAG wendet sich mit einem Brief an die Bergkantone

Take-Away ist erlaubt, Sitzgelegenheiten nicht: Das BAG wendet sich mit einem Schreiben an uneinsichtige Kantone. Dazu gehört auch Graubünden.

Südostschweiz
17.02.21 - 16:31 Uhr
Politik
Parsennhuette Davos
Mehrere Bergkantone hatten den Restaurants erlaubt, ihre Terrassen zu öffnen.
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Graubünden machte den Anfang: Der Bergkanton öffnete zur Jahreswende seine Restaurant-Terrassen in den Skigebieten. Skifahrerinnen und Skifahrer dürfen das Take-Away-Essen an den Tischen konsumieren. So wie Graubünden machen es mittlerweile auch andere Bergkantone, obwohl die Erläuterungen zur Covid-Verordnung dieses Angebot verbieten.

Nachdem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Kantone hinter den Kulissen immer wieder darauf hingewiesen hatte, geht es jetzt in die Offensive: «tagesanzeiger.ch» liegt ein Brief des BAG an die Kantone vor, wo es seinen Standpunkt noch einmal klar darlegt: Take-Aways dürften geöffnet sein, das Anbieten von Sitzgelegenheiten in der Nähe eines Take-Aways für den Konsum sei aber verboten. Auf Anfrage des Tages-Anzeigers schreibt der Bündner Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff: «Der Kanton Graubünden hat das Schreiben zur Kenntnis genommen. Mehr gibt es derzeit nicht dazu zu sagen.» 

Um die Verordnung durchzusetzen, könne der Bundesrat die Kantone ermahnen und die Skigebiete notfalls schliessen, wie Staatsrechtler Uhlmann vergangene Woche gegenüber Radio SRF sagte. Das BAG suche hingegen vorerst nach einem gemeinsamen Konsens. «Auf Beschwerde eines Bürgers hin könnte zudem ein Gericht entscheiden, ob das Handeln des Kantons rechtskonform ist oder nicht. Der Bund hat darauf aber keinen Einfluss», wird eine BAG-Sprecherin zitiert. (jas)

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