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Bundesrat wirbt für Ja zu E-ID-Gesetz am 7. März

Dank der E-ID wird laut Bundesrat vieles im Internet einfacher, praktischer und sicherer. Er wirbt deshalb für ein Ja zur Vorlage zum E-ID-Gesetz, die am 7. März zur Abstimmung kommt. Das E-ID-Gesetz will erstmals einen amtlichen Ausweis kommerzialisieren.

Agentur
sda
14.01.21 - 11:00 Uhr
Politik
Der Bundesrat argumentiert für ein Ja zum E-ID-Gesetz am 7. März. (Archivbild)
Der Bundesrat argumentiert für ein Ja zum E-ID-Gesetz am 7. März. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Gesetz schaffe die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität und regle, wie sich Personen im Internet eindeutig, sicher und praktisch identifizieren können, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Donnerstag mit.

Vieles werde heute im Internet abgewickelt. Wer über private oder staatliche Internetportale Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich in der Regel dafür identifizieren. Bis heute ist jedoch keines dieser Identifikationssysteme in der Schweiz gesetzlich geregelt.

Mit wenig Aufwand zum Handy-Abo

Im Alltag kann sich eine Person mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte ausweisen. Im Internet könne dieser Nachweis derzeit nur sehr umständlich erbracht werden. Daher brauche es für die digitale Welt einen elektronischen Identitätsnachweis, auch E-ID genannt, heisst es in der Mitteilung.

Solche staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel seien für die weitere Entwicklung von Online-Geschäften und E-Government-Anwendungen wichtig. Der Bundesrat wolle deshalb rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und von deren Anbietern schaffen.

Mit der staatlich kontrollierten E-ID werde das Leben der Bürgerinnen und Bürger auch einfacher. So könnten künftig auch Angebote im Internet genutzt werden, für die bisher ein Erscheinen vor Ort notwendig war. Dazu zählten der Abschluss eines Handy-Abos oder die Eröffnung eines Bankkontos. Darum sei die E-ID auch ein «Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz». Die Ausstellung einer E-ID ist freiwillig.

«Kontrolle bleibt beim Staat»

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass mit dem E-ID-Gesetz erstmals ein amtlicher Ausweis kommerzialisiert und durch private Anbieter herausgegeben werde. An die Stelle der Passbüros würden Unternehmen wie Banken und Versicherungen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten.

Der Bundesrat entgegnet, dass der Bund mit dem neuen E-ID-Gesetz-Gesetz jedoch seine hoheitlichen Aufgaben behalte. Er überprüfe und bestätige anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen. Die technische Umsetzung und der Betrieb der E-ID werden allerdings ausgelagert. So können neben Kantonen und Gemeinden auch Private wie Versicherer oder Banken eine E-ID anbieten.

Gegen diese Privatisierung wehrt sich eine breite Allianz von Organisationen und Parteien, namentlich Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen, FDP und GLP. Geführt wird die Kampagne von der Digitalen Gesellschaft und dem Verein Public Beta, unterstützt vom Schweizerischen Verband für Seniorenfragen (SVS).

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