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Zivilschützer sollen weiterhin nicht durchdienen können

Zivilschützer sollen ihren Dienst weiterhin nicht an einem Stück leisten können. Der Nationalrat stellt sich gegen den Vorschlag des Bundesrates, ein Durchdienermodell einzuführen.

Agentur
sda
14.06.19 - 11:02 Uhr
Politik
Zivilschützer sollen weiterhin nicht durchdienen können. Das hat der Nationalrat entschieden. Zivilschützer würden in der Praxis zwischen 70 und 80 Diensttage leisten, hiess es im Rat. Warum jemand freiwillig 245 Diensttage leisten sollte, sei nicht zu…
Zivilschützer sollen weiterhin nicht durchdienen können. Das hat der Nationalrat entschieden. Zivilschützer würden in der Praxis zwischen 70 und 80 Diensttage leisten, hiess es im Rat. Warum jemand freiwillig 245 Diensttage leisten sollte, sei nicht zu…
KEYSTONE/TI-PRESS/DAVIDE AGOSTA

Geht es nach dem Bundesrat, soll im Zivilschutz - wie in der Armee - der Dienst auch an einem Stück geleistet werden können. Die Dienstdauer für Durchdiener betrüge 245 Tage. VBS-Chefin Viola Amherd argumentierte am Freitag im Rat damit, dass im Falle von Grossereignissen Durchdiener unmittelbar verfügbar seien. Daraus resultiere ein Zeitgewinn, der einem besseren Schutz der Bevölkerung diene.

Der Nationalrat verwarf diese Idee jedoch klar mit 159 zu 31 Stimmen. Zivilschützer würden in der Praxis zwischen 70 und 80 Diensttage leisten, hiess es mehrfach im Rat. Warum jemand freiwillig 245 Diensttage leisten sollte, sei nicht zu erkennen.

Diskutiert wurde auch die Frage, in welchen Fällen Personen, die bereits aus der Schutzpflicht entlassen wurden, wieder aufgeboten werden können. Der Bundesrat will dies im Gesetz nicht festlegen. Der Nationalrat will jedoch präzisieren, dass dies zum Zweck der Erhöhung des Zivilschutzbestandes namentlich im Falle eines bewaffneten Konfliktes der Fall sein soll. Dieser Version erhielt mit 121 zu 64 Stimmen den Zuschlag.

Eine Minderheit wollte noch weitergehen und definieren, dass dies auch bei einer landesweiten Katastrophe oder einer landesweiten Notlage möglich sein soll. Dies sollte innert fünf Jahre nach der Entlassung des Zivilschützers möglich sein.

Kürzere Pflicht für Zivilschützer

Einverstanden ist der Nationalrat mit einer Verkürzung der Zivilschutzdienstpflicht. Heute dauert die Dienstpflicht vom zwanzigsten bis zum vierzigsten Altersjahr. Dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt.

Künftig soll die Dienstpflicht frühestens mit Beginn des 19. Altersjahrs beginnen und spätestens im 36. Altersjahr enden. Insgesamt soll sie zwölf Jahre dauern. Hat ein Zivilschützer vor Ablauf der zwölfjährigen Dienstpflicht total 245 Diensttage geleistet, soll er aus dem Zivilschutz entlassen werden.

Wenig ändern soll sich bei den Schutzräumen. Der Rat hat dazu drei Modelle diskutiert und entschieden, grundsätzlich am heutigen System festzuhalten: Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin soll ein Schutzplatz bereitstehen.

Das will auch der Bundesrat. Die allgemeine Sicherheitslage könne nicht so beurteilt werden, dass in der Schweiz ein nuklearer Unfall, eine schmutzige Bombe oder ein terroristischer Anschlag ausgeschlossen werden könnten, sagte Amherd. Eine fehlende Schutzraumpflicht würde die Bevölkerung einem nicht vertretbaren Risiko aussetzen.

Neu sollen aber die Ersatzbeiträge, welche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern bezahlen müssen, wenn sie keine Schutzräume erstellen müssen, in die Ausbildung im Zivilschutz investiert werden können. Hier sei ein guter Kompromiss mit den Kantonen für die Verwendung der Ersatzbeiträge gefunden worden, sagte der Sprecher der Sicherheitskommission, Walter Müller (SG/FDP).

Aus Sicht einer Minderheit handelt es sich bei der Schutzraumpflicht um ein veraltetes System. Dieses gelte abgeschafft, abgesehen von Schutzräumen für Kulturgüter, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Das in Schutzbauten investierte Geld würde besser für energetisch optimale Bauten an Häusern eingesetzt werden.

Zivildienst als Partnerorganisation

Diskutiert hat der Nationalrat auch die Frage, ob der Zivildienst als eine Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz aufgenommen werden soll. Die Kommission hatte dies so entgegen dem Entwurf des Bundesrats vorgeschlagen. Argumentiert wurde etwa damit, dass die im Zivilschutz fehlenden personellen Ressourcen aufgefangen werden könnten. Dadurch werde die Durchhaltefähigkeit des Gesamtsystems erhöht.

Die Mehrheit des Rats stellte sich jedoch mit 130 zu 45 Stimmen gegen den Vorschlag, er fand nur bei der SP Unterstützung. Der Zivildienst verfüge nicht über die nötige Ausbildungen und das entsprechende Material, argumentierte Beat Flach (GLP/AG). Diese Frage müsse bei der Revision des Zivildienstgesetzes beantwortet werden. Diese befindet sich derzeit im Ständerat.

Weiter will der Bundesrat im Zivilschutz den Sanitätsdienst wieder einführen. Der Rat verzichtet jedoch darauf. Vom Entwurf des Bundesrates weicht der Nationalrat zudem bei der Finanzierung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (Pisa) ab. Er hat sich dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kosten trägt. Der Bundesrat wollte die Kantone zur Kasse bitten. Dabei geht es um rund 0,9 Millionen Franken.

Vorgehen soll nicht Schule machen

Das vorliegende Gesetz wurde in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme angenommen. Die Ausarbeitung lief jedoch nicht gleich reibungslos ab. Nach der Vernehmlassung konnten sehr grosse Differenzen zwischen Bund und Kantonen nicht bereinigt werden, ehe das Geschäft der Sicherheitskommission des Nationalrats vorgelegt wurde. Das Projekt stand auf der Kippe.

Die Kommission setzte darauf hin eine «vermittelnde Subkommission» ein. Deren Arbeit wurde im Rat gewürdigt, es sei eine gute Kompromisslösung gefunden worden, hiess es mehrfach. Dieses Vorgehen dürfe jedoch keine Schule machen.

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